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Also doch: Der Ständerat sagt Ja zum Rettungsschirm für die Strombranche

Energieministerin Sommaruga nimmt die erste Hürde: Der Ständerat macht sich an die Arbeit.

Er sagte, was alle dachten: «Es ist keine Vorlage, die irgendjemandem Freude bereitet.» Dennoch forderte der St. Galler Mitte-Ständerat Benedikt Würth seine Ratskolleginnen und -kollegen am Donnerstag auf, den Rettungsschirm für die Strombranche nicht an den Bundesrat zurückzuweisen. Und die kleine Kammer folgte ihm – lehnte mit 26 zu 18 Stimmen und 1 Enthaltung den Rückweisungsantrag von Ständerat Stefan Engler (Mitte) ab. Damit ist jetzt klar: Der Rettungsschirm wird gebaut, und das Parlament baut mit.

Damit wird nichts aus dem «Herausmogeln». Mit diesem Wort hat der Thurgauer SVP-Ständerat und Axpo-Verwaltungsrat Jakob Stark die Strategie der rückweisungsfreudigen Ständeräte umschrieben. Letztlich bedeute die, dass das Parlament nicht tätig werden und das unattraktive Geschäft dem Bundesrat mit dem Verweis auf «Notrecht» zuschanzen wolle. Denn das hätte gedroht, wären bei Zurückweisung die Stromunternehmen schon in diesem Winter in Liquiditätsengpässe geraten.

«Aussergewöhnliche Vorlage» für «aussergewöhnliche Zeiten»

Energieministerin Simonetta Sommaruga betonte denn auch mehrfach den zeitkritischen Aspekt und ermahnte den Ständerat wiederholt, dass sich die Welt derzeit mitten in einer globalen Energiekrise befinde. «Aussergewöhnliche Zeiten erforderten aussergewöhnliche Vorlagen», sagte die Bundesrätin.

Nun stellt sich also auch das Parlament hinter den Regierungsplan: Demnach wird der Bund Stromunternehmen Darlehen im Wert von insgesamt bis zu 10 Milliarden Franken gewähren können, sollten diese aufgrund der verrücktspielenden Strompreise gegenüber der Börse in Liquiditätsnöte gelangen.

Alle Stromfirmen dürfen unter den Schirm, die Prämie zahlen aber nur die drei grossen

Dabei hat der Ständerat ein paar kleinere Änderungen vorgenommen. Anders als die Regierung schlägt die kleine Kammer vor, den Rettungsschirm faktisch für alle Schweizer Stromunternehmen zu öffnen. Der Bundesrat wollte ursprünglich einzig Axpo, Alpiq und BKW darunterstellen. Hingegen sollen weiterhin nur die drei grossen die sogenannte Bereitstellungspauschale für die 10-Milliarden-Franken-Versicherung berappen. Die anderen müssen aber, sollten sie ein Darlehen beantragen, einen höheren Risikozuschlag bezahlen. Für Axpo, Alpiq und BKW wurde dieser auf 4 bis 8 Prozent festgelegt, bei Nichteinhalten von Auflagen kann dieser Strafzins auf 5 bis 10 Prozent erhöht werden.

Der Auflagenkatalog ist lang. Die kleine Kammer hat im Interesse der Kantone sichergestellt, dass die Wasserzinsquelle nicht versiegt – auch wenn das betroffene Unternehmen mit Liquiditätsproblemen kämpft und beim Bund ein Darlehen abholen muss. Oder anders gesagt: Was auch immer passiert, «Konzessionsverträge, Leitungsverträge und sowie anderweitige Verträge» von Elektrizitätsunternehmen mit Kantonen und Gemeinden dürfen nicht verletzt werden.