Mehr Geld für Rentner und Eltern: AHV-Minimalrente steigt um 35 Franken, die Kinderzulage um 15 Franken
Rentnerinnen und Rentner dürfen sich freuen: Die AHV- und IV-Renten werden per 1. Januar 2025 der Preis- und Lohnentwicklung angepasst und steigen um 2,9 Prozent. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen.
Konkret heisst das: Die Minimalrente steigt per 1. Januar von 1225 auf 1260 Franken pro Monat – das sind 35 Franken mehr. Die Maximalrente erhöht sich von 2450 auf 2520 Franken, ein Plus von 70 Franken. Ab 2026 gibt es für AHV-Bezüger dann nochmals deutlich mehr Geld: Ab dann wird die 13. AHV-Rente ausbezahlt.
Der Bundesrat prüft in der Regel alle zwei Jahre, ob eine Anpassung der AHV- und IV-Renten an die Preis- und Lohnentwicklung angezeigt ist. Die letzte Erhöhung gab es 2023.
Die Erhöhung der Renten führt zu Mehrkosten von fast 1,7 Milliarden Franken. Davon entfallen 1487 Millionen Franken auf die AHV, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mitteilte. Aufgrund des Bundesanteils von 20,2 Prozent gehen 300 Millionen Franken zulasten des Bundes. Die IV trägt Mehrausgaben von 185 Millionen Franken.
Auch bei den Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen gibt es aufgrund der Teuerung Anpassungen. Der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs beispielsweise steigt für Ehepaare von 30’150 auf 31’005 Franken pro Jahr. Ebenso werden die Höchstbeträge für die berücksichtigten Mietzinse werden sowie die Pauschale für Neben- und Heizkosten aufgrund der Teuerung erhöht.
Höhere Kinderzulage in einigen Kantonen
Einen Zustupf werden ab 2025 auch viele Eltern erhalten: Die Mindestansätze für Familienzulagen werden um 7,1 Prozent erhöht, wie der Bundesrat am Mittwoch ebenfalls entschieden hat. Die Kinderzulage steigt von 200 auf 215 Franken pro Monat; die Ausbildungszulage von 250 auf 268 Franken pro Monat.
Da viele Kantone höhere Zulagen vorsehen, sind nicht alle Eltern betroffen. Momentan gilt in sieben Kantone (ZH, GL, SO, BL, AG, TG und TI) die minimale Kinderzulage von 200 Franken, wie das BSV schreibt. In diesen sieben Kantonen wird der Betrag ab nächstem Jahr um 15 Franken steigen. Bei den Ausbildungszulagen richten momentan sechs Kantone (ZH, GL, SO, BL, AG und TI) die Mindestansätze aus.
Die Mehrheit der Kantone, die bereits höhere Zulagen ausrichten, ist nicht zu einer Anpassung gezwungen. Es ist das erste Mal seit Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes im Jahr 2009, dass die Mindestansätze erhöht werden.(mjb)