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Am Bezirksgericht Zofingen wird eine zusätzliche Gerichtspräsidiumsstelle geschaffen

Das Team mit den vier Gerichtspräsidenten wird ergänzt. Die Wahl findet am 18. Mai statt.

Vier Gerichtspräsidenten hat das Bezirksgericht Zofingen aktuell: Thomas Meier (geschäftsführender Gerichtspräsident), Florian Lüthy, Clemens Brunner und Andreas Zürcher. Das Team soll nun ergänzt werden mit einer zusätzlichen 65-Prozent-Stelle. 

Die Wahl findet am 18. Mai statt. Ein allenfalls notwendig werdender 2. Wahlgang wird am 28. September durchgeführt. Wahlvorschläge sind der Aargauer Staatskanzlei bis spätestens am 65. Tag vor dem Wahltag – also bis Freitag, 14. März um 12 Uhr – im Original einzureichen. Der Wahlvorschlag muss von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises Bezirk Zofingen unterschrieben sein.

Wird nur eine wählbare Person vorgeschlagen, so wird mit der Publikation des Vorschlags im Amtsblatt eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert welcher neue Vorschläge möglich sind. Gehen innerhalb dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, gilt die oder der Vorgeschlagene als in stiller Wahl gewählt.

Es gibt etliche Vorgaben zu erfüllen

Wählbar als Gerichtspräsidentin oder Gerichtspräsident sind stimmberechtigte Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr erreicht haben und «nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden», wie es in der Ausschreibung heisst.

Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten müssen zudem ab Amtsantritt und für die ganze Dauer der Amtsausübung im Kanton Aargau Wohnsitz haben. Wählbar ist nur, wer über ein Anwaltspatent verfügt, eine fünfjährige juristische Tätigkeit nachweisen kann und nicht strafrechtlich verurteilt wurde wegen einer Handlung, die nicht mit dem Richterberuf vereinbar ist – «es sei denn, diese Verurteilung erscheint nicht mehr im Privatauszug aus dem Strafregister», wie die Ausschreibung festhält. 

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