Nach Fake-Video: Andreas Glarner muss Anwalt von Sibel Arslan bezahlen und tut dies mit Freude
Nein, befreundet sind Andreas Glarner (SVP) und Sibel Arslan (Grüne) nicht. Das werden sie wohl auch in Zukunft nicht sein. Das scheint den beiden aber einerlei zu sein. Und das, obwohl Andreas Glarner in die Tasche greifen muss wegen eines Vorfalls vom Oktober 2023.
Was ist passiert? Am 16. Oktober, wenige Tage vor den eidgenössischen Wahlen, veröffentlicht er auf der Plattform X (früher Twitter) ein Video, in welchem Sibel Arslan dazu aufruft, die SVP zu wählen und türkische Straftäter auszuschaffen. Etwas seltsam, wenn man bedenkt, dass Arslan den Grünen angehört und selbst in der Türkei geboren ist. Fakt ist: Das Video war ein «Deep Fake», also eine täuschend echt wirkende Fälschung von Video-, Foto- und/oder Audioaufnahmen.
Glarner sagt, der Inhalt des Videos sei so absurd gewesen, dass auch der grösste SVP-Fan gemerkt habe, dass das Video nicht echt sein könne. Das sieht Arslans Anwalt freilich anders. Seine Mandantin habe sogar aus dem engeren Umfeld Anrufe mit Unmutsbekundungen erhalten. Deshalb wurde mit einer superprovisorischen Verfügung erwirkt, dass das Video innerhalb von vier Stunden vom Netz genommen werden muss. Dieser Aufforderung kam Glarner in der Folge nach, ohne sich zu wehren.
Glarner zahlt gerne
Jetzt berichtet der «Tages-Anzeiger», dass Glarner zur Kasse gebeten wird. Nachdem er zuerst das Video löschen musste, kommen jetzt auch noch Anwaltskosten von Sibel Arslan hinzu, die der SVP-Politiker übernehmen muss. Diese betragen demnach fast 2500 Franken. Weitere 1500 Franken kommen für Gerichtskosten hinzu.
Andreas Glarner geht nicht dagegen vor und lässt sich beim «Tages-Anzeiger» folgendermassen zitieren: «Das war mir der Spass wert.» Trotzdem gibt er zu, dass er ein gewisses Verständnis dafür habe, dass sich Sibel Arslan in ihrer Persönlichkeit verletzt fühlte.
Zivilrechtlich ist der Fall abgeschlossen. Doch Arslan prüfe, ob sie gegen Glarner eine Strafanzeige einreichen werde. Als mögliche Straftatbestände kämen etwa üble Nachrede oder Verleumdung infrage. (cri)