Das erste Sportgesetz für den Aargau – diese Schwerpunkte will der Regierungsrat damit setzen
Der Kanton Aargau fördert den Sport seit Jahren. Er setzt im Auftrag des Bundes das Programm Jugend+Sport (J+S) durch. Und er spricht alljährlich im Durchschnitt 13 Millionen Franken aus dem Swisslos-Sportfonds. Die gesetzliche Grundlage dafür sind zwei Verordnungen. Doch es besteht Handlungsbedarf und deshalb eine Ausweitung der Sportförderung an: Der Kanton will ein Sportgesetz schaffen und damit einen Verfassungsauftrag umsetzen.
Hintergrund ist das Sportförderungsgesetz, das der Bund 2011 erlassen hat. Laut diesem ist es eine öffentliche Aufgabe, dass aller Altersstufen, mehr Sport treiben und sich mehr bewegen – egal ob im Breiten- oder Leistungssport.
Darüber hinaus soll der Stellenwert von Sport und Bewegung erhöht werden. Es sollen geeignete Rahmenbedingungen für die Förderung des Leistungssports geschaffen und Verhaltensweisen gefördert werden, welche die positiven Werte des Sports in der Gesellschaft verankern.
Bisher fehlten Grundsätze und Ziele für die kantonale Sportförderung
Der Regierungsrat hat am Freitag die öffentliche Anhörung für das Sportgesetz gestartet. Es soll «die Grundsätze der Sportförderung sowie die Finanzierung, die Organisation und die Entscheidzuständigkeiten regeln», wie der Regierungsrat in seiner Mitteilung vom Freitag schreibt. Bisher fehlten solche Grundsätze und Ziele für die kantonale Sportförderung im Gesetz. Bisher haben 19 Kantone ein Sportgesetz erlassen.
Zwei Drittel der Gelder aus dem Swisslos-Sportfonds werden für neue Sportinfrastruktur eingesetzt. Hierbei schwebt dem Regierungsrat mit dem Sportgesetz «eine verbesserte, kosteneffiziente und langfristig ausgerichtete Versorgung der Bevölkerung mit Sportanlagen» vor. Dafür wiederum sollen Konzepte für Sportanlagen auf regionaler und kantonaler Ebene sowie ein kantonales Sportanlageninventar sorgen.
Sportverbände, Vereine, Leistungssportzentren oder Veranstalter erhalten finanzielle Beiträge. Dieses Unterstützung will der Regierungsrat in Zukunft davon abhängig machen, dass diese sich für einen fairen und sicheren Sport einsetzen. Und davon dass sie das physische und psychische Wohl der Sportlerinnen und Sportler sicherstellen. Dabei übernimmt der Kanton Aargau eine Neuregelung, die der Bund letztes Jahr beschlossen hat.
Kommt es zu Verstössen gegen sportethische Grundsätze, soll der Kanton Unterstützungsgelder zurückfordern können.
Des weiteren will der Kanton für den Aargauer Sport eine Beratungsfunktion zu sportethischen Fragen übernehmen und den Wissenstransfer zwischen der nationalen Ebene (Bundesamt für Sport, Swiss Olympic) und den Akteuren der Aargauer Sportlandschaft (Verbände, Vereine, Gemeinden) fördern.
Zusätzliche Geldspritze für grosse Projekte ermöglichen
Das Sportgesetz soll ausserdem ermöglichen, dass der Kanton Grossprojekte mit Beiträgen aus dem ordentlichen Kantonsbudget unterstützen kann. Das wäre dann der Fall, wenn aus dem Swisslos-Sportfonds zu wenig Gelder für ein solches Projekt bereitstehen. Der Kanton nennt Programme oder Projekte sowie Sportanlagen von besonderem kantonalem Interesse.
Die öffentliche Anhörung endet am 22. Mai. Der Grosse Rat wird sich gemäss Fahrplan an zwei Lesungen im dritten Quartal 2024 und ersten Quartal 2025 mit dem Sportgesetz befassen. In Kraft treten soll es Anfang 2026.