Antisemitismus oder Verleumdung? Prozess gegen Musiker Gil Ofarim eröffnet
Der Saal ist voll, als Gil Ofarim am Dienstag vor dem Landgericht in Leipzig erscheint, um sich den Verleumdungsvorwürfen gegen ihn zu stellen. Vor gut zwei Jahren hatte der 41-jährige jüdische Musiker und Schauspieler schwere Antisemitismusvorwürfe gegen einen Mitarbeiter eines Hotels in der ostdeutschen Grossstadt erhoben. Die Staatsanwaltschaft glaubte ihm aber auf Grundlage ihrer Ermittlungen nicht und klagte ihn wegen Verleumdung an. Doch für die Verteidigung von Ofarim ist klar: Sollte an dem Abend im Oktober 2021 auch nur ein diskriminierendes Wort gefallen sein, so müsse der Münchner Künstler freigesprochen werden.
Der Musiker, der als Gast für eine Produktion des Mitteldeutschen Rundfunks in Leipzig war, hatte in einem viral gegangenen Video geschildert, dass ein Mitarbeiter des Hotels ihn aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen, damit er einchecken könne. Zuvor hatte sich der Musiker über die Bevorzugung von Gästen beschwert, die hinter ihm in der Warteschlange gestanden hätten.
«Das entspricht nicht der Wahrheit», sagte Staatsanwalt Andreas Ricken. Der Angeklagte habe den Mitarbeiter zu Unrecht als Antisemiten dargestellt. Beim Einchecken sei der Davidstern unter dem Hemd des Musikers gar nicht zu erkennen gewesen, so die Version der Anklagebehörde. Erst bei der Videoaufnahme habe Ofarim den Stern sichtbar gemacht.
Aussage gegen Aussage
Ofarim will sich nach Angaben der Verteidigung vorerst nicht zu den Vorwürfen äussern. Bei dem Fall handle es sich um einen «klassischen Fall von Aussage gegen Aussage», sagte Ofarims Rechtsanwalt Alexander Stevens nach Verlesung der Anklage. Möglich sei, dass es sich bei dem Fall um ein Missverständnis oder schlechten Humor handele – oder eben doch um eine «antisemitische Anspielung», sagte der Anwalt. Für die Gesellschaft sei es wichtig, dass das Gericht die Wahrheit ermittle.
Ausserdem betonte der Rechtsanwalt, es gehe «nicht um den Stern, sondern um die Diskriminierungserfahrung». Mobbing und Diskriminierung seien – besonders für Opfer – schwer nachzuweisen. Die öffentliche Meinung sei in dem Fall von mehreren Lügen bestimmt. So sei es beispielsweise falsch, dass das Hotel nach dem Vorfall ergebnisoffen und fair ermittelt habe.
Auch halte die Verteidigung es für «völlig unplausibel», dass sich der Vorfall so abgespielt habe, wie es der Hotelmitarbeiter geschildert habe. Das Ermittlungsverfahren gegen den Mitarbeiter war nach umfangreichen Untersuchungen von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden.
Für den Prozess gegen Ofarim hat das Gericht bis zum 7. Dezember zehn Verhandlungstage angesetzt. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. (dpa)