Homeoffice: Ständerat möchte nicht gesetzlich aktiv werden
Die während der Coronakrise ausgerufene Homeoffice-Pflicht hat den Arbeitsalltag vieler Menschen beeinflusst. Und es zeigt sich: Die Telearbeit wird so rasch nicht wieder verschwinden. Dabei sind noch einige Fragen offen. Trotzdem hat sich der Ständerat am Donnerstag dagegen ausgesprochen, gesetzliche Grundlagen für die Arbeit im Homeoffice zu schaffen.
Er ist wie der Bundesrat der Meinung, dass der heutige rechtliche Rahmen genügt, um die Arbeit im Homeoffice zu regeln. Die kleine Kammer hat eine Motion von Hans Wicki (FDP/NW) mit 21 zu 18 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Damit ist das Geschäft erledigt.
Homeoffice flexibilisieren
Wicki wollte das Homeoffice flexibilisieren und vom Bundesrat einen Vorschlag, um das Arbeitsrecht so anzupassen, dass die Telearbeit hindernisfrei praktiziert werden kann. Konkret sollte das Gesetz so gestaltet werden, dass die Arbeit zu Hause «flexibel auf die Bedürfnisse der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden abgestimmt werden kann», wie es in der Motion heisst.
Wicki betonte im Rat, die Frage werde nicht erst mit Corona aktuell. Die Arbeitsgesetzgebung stecke «noch im tiefsten 20. Jahrhundert» und basiere auf der Logik einer Industriegesellschaft. Er plädierte dafür, dieses «antike Arbeitsgesetz» zu revidieren.
Anders definiert werden sollten etwa Beginn und Ende der Tages- und Abendarbeit. Auch für Nacht- und Sonntagsarbeit im Homeoffice sollte keine Bewilligung mehr notwendig sein – sofern sie vom Arbeitnehmenden «nach eigenem, freien Ermessen» erbracht wird. Kurz: Die Arbeitnehmenden sollten selbst entscheiden können, wann sie arbeiten, wann sie Pause machen und wann sie Ruhezeiten einlegen, so lange sie die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigen.
Arbeiten an parlamentarischen Initiative laufen
Der Bundesrat lehnte die Motion ab – auch mit dem Hinweis auf die parlamentarische Initiative des Aargauer FDP-Ständerats Thierry Burkart. Diese will das Arbeitsgesetz anpassen, um den Zeitrahmen für die individuelle Tages- und Abendarbeit auszudehnen. Auch die Arbeitstätigkeiten während der Ruhezeiten sind darin Thema. Der Bundesrat will daher in diesen Fragen kein paralleles Revisionsprojekt in Angriff nehmen. (abi/rwa)