Nach Basel: Auch Winterthur und Zürich führen städtische Mindestlöhne ein
Vor zwei Jahren hat Basel-Stadt als erster Kanton der Deutschschweiz einen Mindestlohn von 21 Franken beschlossen. Nun folgen dem Beispiel des Stadtkantons mit Zürich und Winterthur zwei weitere grosse Städte. Die Stimmberechtigten in der Limmatstadt haben einem Mindestlohn von 23.90 Franken pro Stunde am Sonntag mit 69,4 Prozent sehr deutlich zugestimmt. In Winterthur lag die Zustimmung für einen Mindestlohn von 23 Franken bei ebenfalls hohen 64 Prozent.
Nebst den höchsten Löhnen hat Zürich damit künftig auch den höchsten Mindestlohn der Schweiz. Zum Vergleich: In Basel liegt der vom Volk beschlossene Mindestlohn bei 21 Franken, die übrigen kantonalen Mindestlöhne in der Romandie und im Tessin liegen darunter.
Ausgenommen von den neuen Mindestlöhnen in Zürich und Winterthur sind einzig Lehrlinge, Praktikantinnen oder Verwandte in Familienbetrieben. Während der Winterthurer Mindestlohn auch für Ungelernte unter 25 Jahren gilt, sind diese in Zürich davon ausgeschlossen.
Gewerkschaften verlagern Kampf in Städte
Hinter den Vorlagen in Winterthur und Zürich stehen linke Parteien und Gewerkschaften. Sie wollen damit existenzsichernde Löhne garantieren. Während die Stimmberechtigten in Winterthur über eine Volksinitiative zu befinden hatten, ging es in Zürich um einen Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative. Bürgerliche und Wirtschaftsverbände hatten in beiden Fällen im Vorfeld vor immens hohen Folgekosten gewarnt. Mit Kloten hat eine dritte Zürcher Stadt einen lokalen Mindestlohn bereits vor zwei Jahren abgelehnt.
Dass sich der Kampf um Mindestlöhne aus der Romandie auf die Deutschschweiz ausbreitet, und hier nun vorab in Städten ausgefochten wird, entspricht ganz dem Gusto der Linken und Gewerkschaften. So sammeln derzeit beispielsweise in Luzern die Jungsozialisten Unterschriften für einen Mindestlohn von 22 Franken.
So wollen Bürgerliche Mindestlöhne aushebeln
Umgekehrt haben die Bürgerlichen auf Druck der Wirtschaftsverbände im Bundeshaus Ende letzten Jahres einen Vorstoss überwiesen, der zum Ziel hat, kantonale Mindestlöhne via Gesamtarbeitsverträge auszuhebeln. Gegen seinen Willen muss der Bundesrat dazu nun eine Vorlage erarbeiten.
Auf nationaler Ebene hat das Stimmvolk 2014 einen Mindestlohn von generell 22 Franken mit über 76 Prozent wuchtig verworfen. Auch in kantonalen Parlamenten sind mehrere Anläufe dazu bereits gescheitert, so etwa in Bern, St. Gallen oder im Thurgau. In der Romandie dagegen haben Genf, Neuenburg und Jura sowie in der Südschweiz das Tessin bereits einen Mindestlohn eingeführt.