Verdacht auf Schwarzarbeit bei jeder fünften Kontrolle – Kanton stockt Personal auf und kontrolliert vermehrt am Samstag
Beim Inspektorat des kantonalen Amtes für Migration und Integration (Mika) sind im vergangenen Jahr viele Schwarzarbeits-Verdachtsmeldungen eingegangen. Die Hinweise hat das Inspektorat laut einer Mitteilung des Innendepartements von anderen Behörden und Organisationen sowie aus der Bevölkerung erhalten. Aufgrund der Meldungen hat das Inspektorat insgesamt 624 Schwarzarbeitskontrollen durchgeführt, schwerpunktmässig im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, im verarbeitenden Gewerbe sowie im Gastgewerbe.
Ein Dutzend rechtskräftige Strafentscheide
Das kantonale Kontrollorgan hat dabei gemäss der Mitteilung rund 1’500 Personen überprüft. Der Anteil der Schwarzarbeitskontrollfälle, die aufgrund eines Verdachtsmoments an die zuständige Spezialbehörde weitergeleitet wurden, war mit 20,5 Prozent leicht ansteigend. Dabei ging es um mögliche Verstösse gegen Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrecht.
In einem Dutzend Fällen stellte die Staatsanwaltschaft rechtskräftige Strafentscheide aus – dabei ging es um Verstösse gegen das Ausländerrecht. Gemäss dem Innendepartement wurden hauptsächlich Arbeiter bestraft, die nicht aus dem EU- oder EFTA-Raum stammen. Den fehlbaren Personen könne «mangels gesamtwirtschaftlichen Interesses und beruflicher Qualifikation selbst auf Gesuch hin keine Arbeitsbewilligung erteilt werden», heisst es in der Mitteilung.
Schwarzarbeitskontrollen von Kanton und Sozialpartnern am Samstag
Per September 2021 wurde das Inspektorat um zwei Personen aufgestockt, damit verstärkte der Kanton die Ressourcen für die Bekämpfung von Schwarzarbeit. Seither werden jeweils am Samstag regelmässige gemeinsame Kontrollen mit Personal der Sozialpartner und des Vereins «Arbeitsmarktkontrolle Bau Aargau» durchgeführt. So könnten einerseits Synergien genutzt werden, andererseits steige mit dieser Praxis die Kontrollwahrnehmung im Kanton, was den präventiven Effekt verstärke.
«Erste Erfahrungen zeigen, dass dank regelmässiger Kontrollen die Einhaltung der Zuschlags- und Meldepflichten an Samstagen und die Verhinderung vertraglicher Schwarzarbeit bezüglich der Gesamtarbeitsverträge verbessert werden können», heisst es in der Mitteilung. So hätten Betroffene – wohl infolge der Präventivwirkung der verstärkten Kontrolltätigkeit – unter anderem Zwischenverdienste gemäss Arbeitslosenversicherungsrecht nachgemeldet.
Zudem habe das Amt für Migration und Integration weitere Verdachtshinweise zum Sozialversicherungs- und Steuerrecht zur Abklärung an die zuständigen Spezialbehörden weitergeleitet. Von grossem Nutzen sei der Wissensaustausch der Kontrollierenden, wobei der unterschiedliche Blickwinkel der Inspektionspersonen der Sozialpartner und des Kantons geschätzt werde. Sowohl die Sozialpartner im Bauhaupt- und Baunebengewerbe als auch das Migrationsamt ziehen eine sehr positive Bilanz der gemeinsamen Kontrollen.