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Brittnau erfüllt in letzter Minute die Aufnahmepflicht für Asylsuchende – diese Gemeinden müssen zahlen

Die 197 Aargauer Gemeinden müssen total 7384 Asylsuchende aufnehmen. Wer die zugeteilten Flüchtlinge nicht aufnehmen will oder kann, muss eine Ersatzabgabe zahlen. Jetzt ist bekannt, welche Gemeinden dem Kanton die 90 Franken pro Tag und fehlendem Platz abliefern müssen.

Jede Aargauer Gemeinde muss eine bestimmte Anzahl von Asylsuchenden aufnehmen. Berechnet wird das Kontingent auf der Basis der Schweizer Bevölkerung. Wer die Vorgaben nicht erfüllen kann oder will, zahlt eine Ersatzabgabe – 90 Franken pro Tag und fehlendem Platz. Anfang Februar sah es noch so aus, als ob 15 Gemeinden ihre Aufnahmequote nicht erfüllen würden, 31 Asylplätze fehlten. Am letzten Freitag war der Stichtag. Jetzt ist klar, welche Gemeinden zur Kasse gebeten werden.

Für fast alle Geflüchteten konnten die Aargauer Gemeinden einen Platz finden, kantonsweit fehlen elf Plätze. Sechs Gemeinden müssen eine Ersatzabgabe leisten. Es sind:

Boswil

Büttikon

Künten

Oeschgen

Waltenschwil

Bergdietikon

Am Montag teilt die Gemeinde Brittnau mit, dass sie ihre Pflicht, 51 Asylsuchende aufzunehmen, nicht erfüllen könne, weil zu wenig Wohnraum vorhanden sei. Weiter schreibt die Gemeinde, dass sie gerne Angebote für Mietwohnungen oder leer stehende Häuser entgegennehme.

Auf Anfrage erklärt Gemeinderat Armin Schenk, der für das Asylwesen in Brittnau verantwortlich ist, dass die Gemeinde die Aufnahmepflicht doch noch erfüllt hat. «Heute ist der Brief mit der Bestätigung des Kantons bei uns eingetroffen», sagt er am Montagnachmittag. Zudem sei zusätzlicher Wohnraum in Aussicht. «Ich bin wesentlich zuversichtlicher als noch vor ein paar Monaten», hält Schenk fest.

Kanton und Gemeinden müssen weiter mit hohen Zuweisungen rechnen

Der zusätzliche Wohnraum ist auch nötig. Wie Michel Hassler, Sprecher des Departements Gesundheit und Soziales, auf Anfrage erklärt, müssen Kanton und Gemeinden weiterhin mit hohen Zuweisungszahlen von Geflüchteten rechnen. Dadurch könne sich für Gemeinden die Aufnahmepflicht erhöhen. «Weil der geeignete Wohnraum knapp ist, ist eine vorausschauende Planung und Suche sinnvoll», sagt Hassler.

Die Gemeinden seien sehr bemüht, weitere Plätze für Asylsuchende zu schaffen, sagte Hassler gegenüber SRF. Doch es sei sehr schwierig, bezahlbaren Wohnraum in den Gemeinden zu finden, erklärt Martin Hitz, Geschäftsleiter der Aargauer Gemeindeammänner-Vereinigung.

Der Kantonale Sozialdienst überprüft die Aufnahmepflicht seit Ausbruch des Ukraine-Kriegs und informiert die Gemeinden monatlich über den Stand. Schon im ersten Quartal 2023 hatte der Kanton den Verfügungsprozess zur Erfüllung der Aufnahmepflicht gestartet. Der nächste Stichtag für die Gemeinden ist in drei Monaten. (fan)

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