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Neubau des kantonalen Integrationszentrums in Aarau soll fast 38 Millionen Franken kosten

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat zum geplanten Aargauer Integrationszentrum an der Rohrerstrasse in Aarau einen Verpflichtungskredit von 4,95 Millionen Franken. Im Herbst soll die Planung beginnen können.

Nach langer Suche wurde im März des vergangenen Jahres der Standort für das kantonale Integrationszentrum gefunden. Bis 2028 soll, anstelle des ehemaligen Kantonsschülerhauses an der Rohrerstrasse in Aarau, das gegenwärtig als Asylunterkunft genutzt wird, das neue Integrationszentrum mit Platz für bis zu 300 Personen entstehen.

Jetzt beantragt der Aargauer Regierungsrat dem Parlament einen Projektierungskredit von 4,95 Millionen Franken. Dieser beinhaltet Vorlaufkosten, Planungsleistungen sowie Nebenkosten. Die Gesamtkosten für das Projekt (inklusive Reserven und Toleranzbereich von +/-20%) werden, wie es in der Mitteilung heisst, rund 37,9 Millionen Franken betragen.

Planung soll im Herbst beginnen

Im September des vergangenen Jahres rechnete der Kanton damit, dass der Neubau des Gebäudes alleine rund 29,8 Millionen Franken kosten wird. Beim neuen Gesamtbetrag, rund 8 Millionen Franken mehr, sei nun auch die Planung und Projektierung miteinbezogen, heisst es beim Kanton auf Anfrage. Weiter sei auch die Sanierung und Ergänzung der Asylschule auf dem Zeughausareal im Betrag miteinbezogen worden.

Im Verlauf des Sommers wird das Generalplanerteam ausgewählt werden, das ab Herbst mit der Planung des Grossprojekts beginnen soll. Der dafür benötigte, vom Regierungsrat beantragte Projektierungskredit von 4,95 Millionen Franken, soll daher ebenfalls bis im Herbst 2022 vom Grossen Rat bewilligt werden.

Man habe, aus Transparenzgründen, aber bereits auch aufzeigen wollen, wie die Gesamtkosten aussehen können, heisst es beim Kanton auf Anfrage. Über den effektiven Baukredit von fast 30 Millionen Franken wird der Grosse Rat derweil erst Ende 2024 befinden.

Für die Stadt Aarau ist das kantonale Integrationszentrum ein erstes Projekt zur Entwicklung des Zeughausareals.
Michael Küng

Mit der Realisierung des Integrationszentrums komme der Regierungsrat dem Auftrag des Grossen Rats nach, grössere Unterkünfte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber bereitzustellen, heisst es in der Mitteilung. Grössere Unterkünfte seien betrieblich sinnvoll, da sie eine flexible Belegung ermöglichen und damit Veränderungen bei den Zuweisungen durch den Bund besser auffangen können. Die Realisierung des neuen Integrationszentrums diene nicht nur der Optimierung des gesamten Asylbetriebs, sondern festige langfristig das Liegenschaftsportfolio des Kantons im Asylbereich.

Erstes Projekt zur Entwicklung des Zeughausareals

Im Integrationszentrum werden Familien und Einzelpersonen untergebracht, die durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) dem Kanton Aargau zugewiesen wurden und am Anfang des Integrationsprozesses stehen. Die Aufenthaltsdauer im Zentrum beträgt sechs Wochen bis maximal ein Jahr. In dieser Zeit sollen die Personen in ihrer neuen Umgebung ankommen und von ersten Integrationsmassnahmen profitieren, ehe sie später entweder als vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer in kommunale Unterkünfte wechseln oder als Flüchtlinge selbstständig Wohnsitz in einer Gemeinde nehmen.

Gemäss Kanton ermöglicht das geplante Integrationszentrum eine optimal koordinierte Startphase der Integrationsmassnahmen. Das Integrationszentrum soll zweckmässig gebaut und gleichzeitig dem Bedürfnis der Geflüchteten nach Rückzug und Privatsphäre gerecht werden, heisst es in der Mitteilung.

Die Erfahrungen zeigten, dass die Integrationsziele mit einer zentralen Vorbereitungsphase in einer grösseren Einrichtung besser und effizienter erreicht werden. Eine schnelle und erfolgreiche Integration wirke sich zudem positiv auf die Sozialhilfekosten des Kantons und der Gemeinden aus. Für die Stadt Aarau sei das Integrationszentrum zudem ein erstes Projekt zur Entwicklung des Zeughausareals.