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Rund 1’300 Flüchtlinge haben bisher um Nachzahlung von Sozialhilfe ersucht

Seit Oktober 2021 haben rund 1’300 Flüchtlinge ein Gesuch um Nachzahlung von Sozialhilfegeldern eingereicht.

Jahrelang hat der Kanton Aargau anerkannten oder vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen in Asylunterkünften zu wenig Sozialhilfe bezahlt. Etwa 1800 Personen waren betroffen. Inzwischen hat der Regierungsrat die widerrechtliche Praxis korrigiert. Im September 2021 informierte das Departement Gesundheit und Soziales informierte über die Möglichkeit, ein Gesuch um Nachzahlung einzureichen.

Bis heute sind beim Kantonalen Sozialdienst (KSD) Gesuche von 1’278 Personen eingegangen. Das teilt der Kanton am Montag mit. Über die Nachzahlung an gesuchstellende Flüchtlinge und Personen, die durch ein Härtefallgesuch den Ausweis B erhalten haben, entscheide der KSD im Rahmen einer Einzelfallprüfung, heisst es weiter. Bisher wurden Gesuche von 828 Personen gutgeheissen. 330 Gesuche befinden sich in Prüfung, 120 wurden abgelehnt.

Betroffene können ihre Ansprüche rückwirkend noch bis zum 1. Oktober 2015 geltend machen. Das entsprechende Formular gibt es auf der Webseite des Kantons.

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