Aufenthaltsstatus angeblich aufgehoben: Staatssekretariat für Migration reicht wegen Fake-Brief Strafanzeige ein
Das Schreiben des Staatssekretariats für Migration (SEM) mit dem Titel «Aufhebung Ihres Aufenthaltsstatus per 31.12.2024» sieht aus wie echt.Es ist versehen mit dem Logo der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Adresse, Telefon- und Faxnummer sind korrekt.
Der Inhalt ist für Ausländer, die eine Aufenthalts- (B) oder Niederlassungsbewilligung (C) haben, unerfreulich. Die Schweiz habe im Rahmen der Verhandlungen zu den Rahmenverträgen der Bilateralen III beschlossen, die Ventilklausel zur Personenfreizügigkeit rückwirkend und bis 2028 in Kraft zu setzen. Deshalb werde der Aufenthaltsstatus aufgehoben.
Bei diesen Briefen, die seit Anfang dieser Woche im Umlauf sind, handelt es sich nicht um tatsächliche Aberkennungen des Bleiberechts, sondern um ein Fake-Schreiben. Dies gab das SEM am Mittwoch bekannt. Wie viele Ausländerinnen und Ausländer den Brief mit der angeblichen Aberkennung des Aufenthaltsstatus insgesamt erhalten haben, ist nicht bekannt. Dem SEM wurden bis Freitag 20 Fälle zur Kenntnis gebracht, wie ein Sprecher mitteilt. Die Zahl könnte aber höher liegen. Die Kantone beantworten die Fragen, die bei ihnen im Zusammenhang mit dem Fake-Brief eingehen, selber.
Das SEM wird Strafanzeige gegen Unbekannt einreichen wegen Amtsanmassung. Dieses Delikt wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet.