Albtraum wurde wahr: E-Auto schaltete sich in Lengnau mitten auf der Kantonsstrasse plötzlich aus – es gibt einen Verdacht
Es ist eine Horrorvorstellung: Das eigene E-Auto schaltet sich während der Fahrt plötzlich aus. Genau dies ist einer 58-jährigen Lenkerin in der vergangenen Samstagnacht auf der Ausserortsstrecke von Ehrendingen in Richtung Endingen passiert. Gegen 21.30 Uhr auf Höhe Lengnau stand ihr Elektroauto auf der dunklen Fahrbahn einfach still. Das Licht ging aus. Als ein 64-jähriger Fahrer, der von hinten angefahren kam, das unbeleuchtete Auto erkannte, war es zu spät. Es knallte und kam zur Auffahrkollision. Beim Unfall verletzte sich niemand. Doch der Sachschaden ist hoch, wie die Kantonspolizei mitteilte.
Wie kann so etwas passieren? «Dass ein Auto während der Fahrt einfach stehen bleibt, haben wir so noch nie erlebt», sagt Mediensprecher Pascal Wenzel und spricht von einem Einzelfall. Während die Unfalltechnik der Kantonspolizei den Fall untersucht, gibt es einen Hinweis, dass der Hersteller schuld sein könnte. Beim verunfallten Fahrzeug handelte es sich um ein Auto der Marke Kia, die zum Hyundai-Konzern gehört.
Und just dieser koreanische Hersteller hatte im letzten Jahr mehr als 200’000 Autos wegen möglicher technischer Mängel zurückgerufen. Von den Rückrufaktionen im Frühling und Herbst betroffen waren neben vier Modellen der Marke Hyundai auch ein Modell der Marke Kia: der Kia EV6, hergestellt zwischen 2022 und 2024.
Das Problem ortete der Autohersteller darin, dass ein Transistor in einem Ladesteuergerät des Autos beschädigt werden kann, was dazu führt, dass die 12-Volt-Batterie nicht mehr auflädt. Ob dies beim Unfallfahrzeug in Lengnau ebenfalls der Fall war, ist nicht gesichert.
Dem Touring Club Schweiz (TCS) sind abgesehen vom Unfall mit dem stehengebliebenen Kia im Aargau keine anderen solchen Fälle bekannt. Und wer trägt in einem solchen Fall die Verantwortung? Handle es sich um ein modellspezifisches Problem, so der TCS, würde der Hersteller eine Mitverantwortung tragen. Abschliessend entscheiden müsse dies die Versicherung.