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Am Bezirksgericht Zofingen wird eine zusätzliche Gerichtspräsidiumsstelle geschaffen
Vier Gerichtspräsidenten hat das Bezirksgericht Zofingen aktuell: Thomas Meier (geschäftsführender Gerichtspräsident), Florian Lüthy, Clemens Brunner und Andreas Zürcher. Das Team soll nun ergänzt werden mit einer zusätzlichen 65-Prozent-Stelle.
Die Wahl findet am 18. Mai statt. Ein allenfalls notwendig werdender 2. Wahlgang wird am 28. September durchgeführt. Wahlvorschläge sind der Aargauer Staatskanzlei bis spätestens am 65. Tag vor dem Wahltag – also bis Freitag, 14. März um 12 Uhr – im Original einzureichen. Der Wahlvorschlag muss von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises Bezirk Zofingen unterschrieben sein.
Wird nur eine wählbare Person vorgeschlagen, so wird mit der Publikation des Vorschlags im Amtsblatt eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert welcher neue Vorschläge möglich sind. Gehen innerhalb dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, gilt die oder der Vorgeschlagene als in stiller Wahl gewählt.
Es gibt etliche Vorgaben zu erfüllen
Wählbar als Gerichtspräsidentin oder Gerichtspräsident sind stimmberechtigte Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr erreicht haben und «nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden», wie es in der Ausschreibung heisst.
Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten müssen zudem ab Amtsantritt und für die ganze Dauer der Amtsausübung im Kanton Aargau Wohnsitz haben. Wählbar ist nur, wer über ein Anwaltspatent verfügt, eine fünfjährige juristische Tätigkeit nachweisen kann und nicht strafrechtlich verurteilt wurde wegen einer Handlung, die nicht mit dem Richterberuf vereinbar ist – «es sei denn, diese Verurteilung erscheint nicht mehr im Privatauszug aus dem Strafregister», wie die Ausschreibung festhält.

Marienburg soll als Unterkunft für asiatische Cartouristen dienen
Die Marienburg in Wikon könnte bald schon zur Unterkunft für Cartouristinnen und Cartouristen aus China werden. Die Transterra Immobilien AG hat dazu ein Baugesuch bei der Gemeinde Wikon eingereicht, das derzeit öffentlich aufliegt.
Die Immobilienfirma des Luzerner Bauunternehmers Bruno Amberg hatte die Marienburg 2020 den Benediktinerinnen abgekauft, welche dort früher ein Mädcheninternat führten. Der Kanton Luzern nutzte den Internatsteil zwei Jahre lang als temporäre Asylunterkunft, um Schutzbedürftige aus der Ukraine unterzubringen. Im vergangenen Juni zog er aus der Marienburg aus, nachdem Transterra eine neue Nutzerin gefunden hatte, welche die Burg für 15 Jahre mietete. Das Altdorfer Bildungsinstitut Bella Vista Institute of Higher Education (BVIS) kündigte im Frühjahr 2024 an, unter dem Namen «Lucerne International Academy» in Wikon einen neuen Campus zu eröffnen. Internationales Pflegepersonal soll auf der Marienburg Aus- und Weiterbildungen absolvieren (das ZT berichtete).
Bei der Gemeinde Wikon freute man sich damals über die neue Nutzung und teilte mit, dass schon im Sommer Kurse stattfinden und zum Semesterstart im Herbst die ersten Studierenden erwartet würden.
40 Gäste, zwei Reisebusse pro Tag
Doch ganz so schnell ging es offensichtlich doch nicht. Bella-Vista-Generaldirektor Hans Hürlimann schreibt auf Anfrage: «Die Bewilligung für den Unterricht auf Tertiärstufe haben wir seit längerer Zeit von den kantonalen Stellen erhalten, somit sind wir auf Kurs.» Die akademischen Aktivitäten würden «plangemäss als Pilot am 1. Februar» starten.

Bild: Markus Mathis
Bis die Academy wie gewünscht läuft, dürfte es dauern. Laut Baugesuch wird mit einer Aufbauphase der Schule gerechnet, die auf drei bis fünf Jahre veranschlagt wird. Während dieser Zeit werde der ehemalige Schwestertrakt «östlich des Turms nicht für Unterrichtszwecke oder Unterkünfte benötigt». Das BVIS plane daher eine «temporäre, wirtschaftlich sinnvolle Nutzung dieser Räume». Die 25 Zimmer und der Speiseaal des Trakts sollen vorübergehend der «Beherbergung von Gruppenreisenden» dienen. Unterkommen sollen auf Voranmeldung «organisierte Reisegruppen, vorwiegend aus dem asiatischen Raum», sowie «punktuell» Gastprofessoren sowie Besucher der Schule. Maximal würden «40 Gäste pro Nacht bei teilweiser Doppelbelegung» erwartet.
Angestrebt werde die Zusammenarbeit mit Reiseveranstaltern, die Marienburg soll gemäss Unterlagen also nicht auf Buchungsplattformen wie Airbnb oder Booking.com auftauchen.
Es geht um eine zusätzliche Zwischennutzung
Die nötigen technischen Anspassungen sollen laut Gesuch in einem Monat erledigt sein. Spannender ist die Frage, wie die Cartouristen auf den Hügel kommen. Denn die Schlossstrasse, welche der Korporation Wikon gehört, ist eng und und weist eine enge Haarnadelkurve auf. Laut Baugesuch wurde jedoch geprüft, dass die zwei Reisebusse, die täglich erwartet werden, um die Kurve kommen. Problematischer wird das Kreuzen, das auf längeren Abschnitten nicht möglich ist. Entgegekommende Fahrzeuge müssten auf Ausweichsstellen zurücksetzen.
Interessant ist auch die Frage, inwieweit die Nutzung der Marienburg als Beherbungsbetrieb zulässig ist – das Ensemble liegt eigentlich in der Landwirtschaftszone. Die Grundnutzung als «Schule mit Wohnen» ist bewilligt, nun wird eine zusätzliche Zwischennutzung für die Übernachtung von Gruppenreisenden beantragt, welche als «temporäre Nutzungsüberlagerung» bezeichnet wird. «Das Konzept versteht sich als pragmatische Zwischenlösung bis zur langfristigen Klärung der zonenkonformen Nutzung», heisst es dazu im Baugesuch.

Bild: Markus Mathis