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Kampf gegen Kinderarmut: Aargauer Regierung lehnt Ergänzungsleistungen für Familien ab
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat kürzlich eineMotion überwiesen, die Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien fordert. Die Kantone Solothurn, Waadt, Genf und Tessin setzen im Kampf gegen Kinderarmut bereits auf Familienergänzungsleistungen. Im Kanton Freiburg hat die Stimmbevölkerung im September mit fast 70 Prozent Ja dazu gesagt. Eine ähnliche Forderung liegt im Aargau auf dem Tisch. 2019 verlangte die damalige CVP-Fraktion per Motion die Einführung solcher Ergänzungsleistungen.
Die Absicht dahinter: Familien, deren Elternteile erwerbstätig sind, sollen nicht von der Sozialhilfe unterstützt werden, sondern Ergänzungsleistungen erhalten, wenn das Haushaltseinkommen die Lebenskosten nicht deckt. Laut Evaluationen wirken sich Familienergänzungsleistungen positiv auf die Armutsbekämpfung aus und verbessern die finanzielle Situation von Working-Poor-Familien. Wer Familienergänzungsleistungen bezieht, muss sie später nicht zurückzahlen. Das ist bei der Sozialhilfe anders.
Der Regierungsrat hielt die Ausarbeitung einer gesetzlichen Grundlage 2019 aufgrund der fehlenden Datengrundlage für verfrüht. Er war aber bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen und zu prüfen, ob sich Familienergänzungsleistungen eignen, um Familienarmut vorzubeugen oder sie zu bekämpfen. Der Grosse Rat überwies das Postulat ohne Diskussion.
Kein Handlungsbedarf auf kantonaler Ebene
Mehr als fünf Jahre später ist diese Prüfung abgeschlossen. Am Freitag vor Weihnachten publizierte der Regierungsrat die Botschaft an den Grossen Rat. Laut Regierungsrat würden Familienergänzungsleistungen zu «erheblichen Mehrkosten» in der Höhe von rund 25 bis 35 Millionen Franken führen. Gleichzeitig würden laut Schätzungen des Kantonalen Sozialdienstes nur begrenzt Einsparungen bei der Sozialhilfe resultieren, weil sie in erster Linie Familien zugutekämen, die bis anhin keine Sozialhilfe bezogen.
Finanzieren müssten die zusätzlichen Kosten nach Ansicht des Regierungsrates die Gemeinden, in deren Zuständigkeit die Elternschaftsbeihilfen und die Sozialhilfe fallen. Die vom Kantonalen Sozialdienst befragten Gemeindeverbände hingegen sehen die Zuständigkeit beim Kanton. Zudem wiesen sie darauf hin, dass Mehrkosten in dieser Höhe für die Gemeinden nicht tragbar seien. Da der Regierungsrat aber auf seinem Standpunkt bleibt und keinen Handlungsbedarf auf kantonaler Ebene sieht, empfiehlt er dem Grossen Rat, Familienergänzungsleistungen abzulehnen und das Postulat abzuschreiben.
Die Grünen Aargau kritisieren die Arbeit des Regierungsrates in einer Mitteilung scharf. Eigentlich hätte er aufzeigen sollen, wie einkommensschwache Familien vor dem Abrutschen in die Sozialhilfe bewahrt werden können, schreiben sie. Stattdessen erkläre er den Kanton – trotz voller Kasse – für unzuständig und verweise auf die Gemeinden. Diese hätten – «oh Wunder – kein Geld und kein Interesse gezeigt».
Zudem habe der Regierungsrat auf Zeit gespielt. Der Bericht hätte schon 2022 vorliegen müssen. Dank neuer Mehrheitsverhältnisse – die FDP- und SVP-Fraktionen kommen ab Januar auf 73 von 140 Sitzen im Grossen Rat – hoffe er nun offensichtlich darauf, «dieses wichtige sozialpolitische Anliegen einfach abzutun».
30 Prozent der Sozialhilfebeziehenden sind Kinder
Die Grünen fordern den Regierungsrat auf, soziale Verantwortung zu übernehmen und eine kantonale Regelung zu schaffen, damit Familien nicht in die Sozialhilfe abrutschen und Kindern eine bessere Startbasis für ein eigenständiges Leben ermöglicht werde.
«Bestürzt» ist auch die Frauenzentrale Aargau. Präsidentin Gertrud Häseli bezeichnet den Beschluss des Regierungsrats als «in höchstem Masse unsozial». Die Frauenzentrale sei täglich in Kontakt mit Familien, die ihre Lebenshaltungskosten nicht oder nur ungenügend decken können. Alle Kinder im Aargau müssten die gleichen Chancen haben.
Letztes Jahr wurden im Kanton Aargau 11’873 Personen von der Sozialhilfe unterstützt. Knapp ein Drittel davon waren Kinder zwischen 0 und 17 Jahren. Die Zahlen sind seit 2017 rückläufig. Damals waren im Aargau 4423 Kinder von Sozialhilfe abhängig.

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Langlaufen an Weihnachten: Ein Highlight auf der Loipe Kalthof-Wiliberg
«Es gab viel Lob über die Festtage», schreibt Raphael Nadler, Präsident des Langlaufvereins (LLV) Kalthof-Wiliberg in einer Mitteilung. Ursprünglich sei nicht geplant gewesen, die Loipen während der Weihnachtsfeiertage zu unterhalten. Doch der Einsatz von zahlreichen Vereinsmitgliedern machte es möglich: Am Weihnachtstag wurden die Spuren frisch präpariert. Für Nadler ein besonderes Geschenk: «Was gibt es Schöneres, als an Weihnachten auf der eigenen Loipe laufen zu können und den Menschen damit eine Freude zu bereiten?»
Die Mühe zahlt sich aus: Langlaufbegeisterte aus dem halben Mittelland fanden in den vergangenen Tagen den Weg nach Wiliberg, um die präparierten Spuren zu geniessen.

Bild: zvg
Dank der frostigen Temperaturen bleiben die Loipen weiterhin in Betrieb. Während die 7,3 Kilometer lange Skating-Loipe in gutem Zustand ist, zeigt die klassische Spur erste Schwächen. «Neuer Schnee wäre jetzt ideal», räumt Nadler ein. Doch auch ohne Schneefälle tut der Verein sein Möglichstes, um den Loipenbetrieb zu sichern. Allerdings musste bereits im Vorfeld das geplante Nachtrennen abgesagt werden: «Es hat zu wenig Schnee und ist zu warm», so Nadler. Es bleiben noch der 3., 10. und 17. Januar als mögliche Renndaten.
Auch auf dem Horben im Oberfreiamt ist Langlaufen derzeit möglich, wie ein Blick auf die Website zeigt. Drei der vier Loipen auf dem Lindenberg sind offen, allerdings herrschen weiche Verhältnisse und es gibt keine klassische Spur.(zen)

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