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Aufschlag von gut 15 Prozent: StWZ erhöht am 1. Oktober Preise für Gas-und Fernwärmekunden

Die Preise für Gas und Fernwärme steigen ab dem 1. Oktober 2022 für alle Gas- sowie Fernwärmekunden der StWZ Energie AG. Ausserdem führt StWZ zwischen dem 26. September und 7. Oktober 2022 eine zusätzliche Ablesung bei den halbjährlich abgerechneten Gaskunden durch.

Die Preise für Gas an den europäischen Grosshandelsmärkten sind weiterhin hoch. Die dadurch gestiegenen Beschaffungskosten wirken sich per 1. Oktober 2022 auf die Gas-und Fernwärmetarife von StWZ aus.

Preiserhöhung per 1. Oktober 2022

Die nochmals gesunkenen Gaslieferungen aus Russland haben die turbulente Marktsituation in den letzten Wochen nicht beruhigen lassen. Preissteigernd wirken sich auch Kosten zur Sicherung der Gasversorgung im Winter, wie z.B. für die Speicherung des Gases im angrenzenden Ausland, sowie die kurzfristige Beschaffung von Restmengen aus. Deshalb nimmt StWZ per 1. Oktober 2022 eine Preisanpassung bei den Gas-und Fernwärmetarifen vor.

«Für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt mit einem jährlichen Gasverbrauch von 15’000 Kilowattstunden steigen die Kosten um 15.5 Prozent. Dies bedeuten zusätzliche Mehrkosten von rund 415 Franken pro Jahr», rechnet Erwin Limacher, Leiter Kundenservice bei StWZ, vor.

Energie und Kosten sparen

Bereits jetzt ist klar, dass StWZ die Preise für Gas per 1. Januar 2023 erneut markant anheben muss. Dies, weil grosse Gasmengen ab diesem Zeitpunkt bereits zu einem deutlich höheren Marktpreis beschafft worden sind. Energie zu sparen lohnt sich daher doppelt. Aktuelle Energiespartipps erhalten Kundinnen und Kunden mit der Oktober-Rechnung, zusätzlich sind sie jederzeit auf der StWZ-Webseite nachzulesen. Gleiches gilt auch für Informationen rund um die aktuelle Versorgungssituation bezüglich Strom und Gas.

Preisentwicklung und Sicherung der Gasversorgung

StWZ führt zwischen dem 26. September und 7. Oktober 2022 ausserdem eine Zusatzablesung bei den halbjährlich abgerechneten Gaskunden durch. Damit hat StWZ unter anderem die Möglichkeit, Preisentwicklungen im Oktober an die Kundinnen und Kunden weiterzugeben und nicht wie gewöhnlich erst im Januar auf aktuelle Preisschwankungen zu reagieren. Ausserdem liegt dank der zusätzlichen Verbrauchsdaten eine bessere Datenlage zur Analyse und Sicherung der Gasversorgung vor.

Abrechnungszyklus bleibt gleich

Trotz der Zusatzablesung erhalten die Kundinnen und Kunden wie gewohnt eine Akontorechnung im Oktober und im Januar die Halbjahresrechnung mit den effektiven Verbrauchsdaten. Der Verbrauch wird in der Januarrechnung jedoch in zwei Zeitperioden ausgewiesen und es werden pro Zeitperiode die jeweiligen Tarife in Rechnung gestellt. Preisdetails finden Kundinnen und Kunden auf der StWZ-Webseite.