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Neurochirurg Javier Fandino wehrt sich gegen die Busse: Jetzt muss sich der Regierungsrat mit dem Fall befassen

Der ehemalige KSA-Chefarzt Javier Fandino hat die Regeln der ärztlichen Kunst verletzt. Zu diesem Schluss kam das Aufsichtsverfahren des Gesundheitsdepartements. Der Neurochirurg kassierte eine Busse von 10'000 Franken. Diese akzeptiert er nicht. Javier Fandino hat beim Regierungsrat Beschwerde eingereicht.

Das Aufsichtsverfahren hat über ein Jahr gedauert. Die Vorwürfe, die zwei ehemalige leitende Ärzte des Kantonsspital Aarau (KSA) gegen den Neurochirurgen und langjährigen KSA-Chefarzt Javier Fandino und das Spital erhoben haben, waren happig. Es ging um Unregelmässigkeiten, unethisches Verhalten und fehlende Bewilligungen im Zusammenhang mit medizinischen Studien.

Viele Vorwürfe – zum Beispiel der Vorwurf der unethischen Forschung – haben sich im Aufsichtsverfahren nicht bestätigt. Trotzdem kommt die Abteilung Gesundheit zum Schluss, dass Fandino die Regeln der ärztlichen Kunst verletzt hat. Einerseits hat er den Wirkstoff 5-ALA zur besseren Sichtbarmachung von Tumoren nicht nur bei bösartigen, sondern auch bei gutartigen Hirntumoren standardmässig eingesetzt. Das stehe im Widerspruch zur Praxis anderer Spitäler und zur wissenschaftlichen Literatur.

Weiter beanstandet die Abteilung Gesundheit, dass er den Schädel eines Patienten auf der falschen Seite geöffnet habe, weil er sich mangelhaft auf die Operation vorbereitet habe. Fandino kassierte eine Busse von 10’000 Franken.

Fandino: «Ich wurde nie persönlich angehört»

Dagegen wehrt er sich nun mit einer Beschwerde beim Regierungsrat, wie das «Regionaljournal» von Radio SRF am Donnerstag berichtete. Dass der Neurochirurg den Entscheid nicht akzeptieren würde, hat sich abgezeichnet. Er hielt bereits in einer ersten Stellungnahme fest, die Ergebnisse des Aufsichtsverfahrens würden teilweise «faktenwidrig» dargestellt. Dem Departement von Regierungsrat Jean-Pierre Gallati warf er im Zusammenhang mit der Schädel-Operation sogar Rufschädigung vor.

Auf Anfrage der AZ sagt Javier Fandino, er habe das Ergebnis der Untersuchung sorgfältig analysiert. Er kritisiert nach wie vor die offensichtlich faktenwidrigen Ergebnisse und dass er im Zuge der Untersuchung nie persönlich angehört wurde. «Mit der Beschwerde will ich sicherstellen, dass alle Fakten auf den Tisch kommen», sagt der Arzt.

Das Kantonsspital Aarau wurde verwarnt, weil es seine Aufsichtspflicht mangelhaft wahrgenommen hat. Das KSA akzeptiert die Verwarnung.

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