«AG 1» bis «AG 100» sollen jedes Jahr neu unter den Hammer kommen
Das Strassenverkehrsamt führte am 30. Oktober 1999 erstmals eine Versteigerung von frei gewordenen Kontrollschildernummern durch, nachdem der Grosse Rat im September 1998 ein entsprechendes Postulat von Grossrat Urs Hümbeli überwiesen hatte. Seither werden Kontrollschilder mit zwei bis fünfstelligen Nummern versteigert. Dass der Kanton mit solchen Auktionen viel Geld einnimmt, bewies das Kennzeichen «AG 55». Dieses wurde im Herbst 2021 für 132’400 Franken versteigert. Die ein- sowie die tiefen zweistelligen Kontrollschilder werden jedoch der Aargauer Bevölkerung vorbehalten.
Kanton soll kein Anspruch auf sehr tiefe Nummern haben
Der Kanton hält sämtliche einstellige Kontrollschilder sowie einige zwei und dreistellige Kontrollschilder aktuell in den eigenen Reihen. Die tiefen Nummern werden zum grössten Teil bei der Kantonspolizei eingesetzt. Diese sollen künftig versteigert und jeweils für ein Jahr oder zwei Jahre befristet abgegeben werden können. Dies fordert eine Motion von Christoph Hagenbuch und Mario Gratwohl der SVP mit Jeanine Glarner der FDP.
Der Bedarf tiefer Kontrollschildnummer für die Kantonspolizei sei nicht gegeben, argumentiert Hagenbuch auf Anfrage von ArgoviaToday: «Ich sehe den Sinn nicht, dass kantonseigene Fahrzeuge so tiefe Nummern haben müssen. Deshalb haben wir dort die Chance ergriffen, durch die Vergabe von exklusiven Autonummern Einnahmen zu erzielen, die anschliessend dem Staatsbudget zugutekommen.»
Wiederkehrende Auktionen im Advent
Das bedeutende Merkmal der Motion liegt in der Vergabe auf Zeit. «Bisher wurden jegliche Nummern versteigert und waren danach weg vom Fenster. Unser Ziel ist, die tiefen Nummern jährlich oder zweijährlich zu versteigern. So sind die freiwilligen Erträge wiederkehrend», erklärt Gratwohl.
Den Motionären schwebt vor, diese Versteigerungen der sehr tiefen Kontrollschilder während der Vorweihnachtszeit durchzuführen. Beispielsweise ein Versteigerungsende für jeweils eine sehr tiefe Nummer an jedem Adventstag einzuführen. Die ersteigerten Kontrollschilder würden daraufhin für die Periode vom 15. Januar bis zum 31. Dezember ausgeliehen. Danach müssten sie wieder an den Kanton zurückgegeben werden, um im Folgejahr erneut an den Meistbietenden ausgeliehen werden zu können.
«Wollen Besitz – keinen partiellen Bluff»
Grossratsmitglied Martin Brügger der SP habe hingegen wenig emotionale Bindungen zu Autokennzeichen und Prahlerei in jeglichem Sinne, wie er auf Anfrage erzählt: «Ob nun die Polizei oder jemand Wohlhabendes mit einer tiefen Nummer rumfährt, ist für das Fortbestehen des Kantons nicht matchentscheidend.»
Brügger zweifelt auch an der Attraktivität des jährlichen Zyklus: «Menschen, die sich solche Nummern leisten können, wollen Besitz – keinen partiellen Bluff», sagt der Grossrat. Wenn es um einen Kauf ginge, wären die besagten Kreise vermutlich schon interessiert. «Ich verteufle den Vorstoss nicht, doch meiner Meinung nach wurden schon deutlich gescheitere Motionen erlassen, in welchen es eher ums Wohl des Kantons ging.»