Ausschaffung: Bund will keine elektronische Fussfesseln, dafür Anwesenheitspflicht
Der Bundesrat will bei der Ausschaffung Hafttage und damit Kosten sparen. Er hat daher verschiedene Optionen angeschaut und dabei auch den Einsatz von elektronischen Fussfesseln geprüft. Doch nun hat er an seiner Sitzung vom Freitag entschieden, dass er keine gesetzlichen Grundlagen schaffen will, um die elektronische Überwachung (Electronic Monitoring) im Ausländerrecht als Alternative zur sogenannten Administrativhaft einzuführen. Das teilte das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement mit.
Er stützt sich dabei auf einen Bericht, den er aufgrund eines Postulats aus dem Ständerat erstellt hat. Die Landesregierung kommt dabei zum Schluss, dass kein Bedarf für elektronische Fussfesseln besteht. Dies zeigten Abklärungen mit den Kantonen und die Tatsache, dass kein anderes Land in Europa Electronic Monitoring als Alternative zur Administrativhaft im Bereich Rückkehr anwende.
Allerdings will er eine Anwesenheitspflicht einführen. Damit könne eine Person verpflichtet werden, sich täglich während einer gewissen Zeitperiode in der ihr zugewiesenen Unterkunft aufzuhalten, heisst es weiter. Zudem betont der Bundesrat, dass es bereits heute Alternativen zur Ausschaffungshaft gibt – etwa die Meldepflicht sowie die Ein- oder Ausgrenzung. Auch andere europäische Staaten würden diese Alternativen anwenden. (abi)