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«Oben ohne» in Hallenbädern – bald auch in der Stadt Zürich?

Wer sich beim Baden wie bedecken soll, wird in den städtischen Sommer- und Hallenbädern in Zürich gegenwärtig unterschiedlich gehandhabt. Das wollen vier Parlamentarierinnen ändern.

In der Badeordnung der Stadt Zürich steht: Das Verhalten und die Badebekleidung dürfe «das sittliche Empfinden» nicht verletzen. Das Baden sei ausschliesslich «mit ordentlicher Badebekleidung (inkl. Burkini)» gestattet.

Was damit genau gemeint ist, wollten am Mittwoch vier Parlamentarierinnen der Parteien GLP, Grüne, Mitte und SP wissen und haben hierzu eine schriftliche Anfrage an den Gemeinderat gestellt.

Die Frauen fordern, dass die Regelungen genderneutral umgesetzt werden – «für anderes liegen keine sachlichen Gründe vor». Es dürfe keine Ungleichbehandlung bezüglich des Badens ohne Oberteil geben. Alle sollen selbst entscheiden, ob und wie sie ihren Brustbereich im Schwimmbad bedecken.

Die städtische Badeordnung benennt nicht im Detail, wer sich wie bedecken soll. Es ist dem Badepersonal überlassen, zu interpretieren, was «sittlich» und «ordentlich» ist. Dieses darf «ergänzende Regelungen» erlassen, denen «vollumfänglich Folge geleistet» werden muss.

«Schwimmende menschliche Körper»

In der Stadt Zürich gebe es gegenwärtig unterschiedliche Regeln bezüglich der Badekleidung, heisst es im Schreiben. So habe sich in Sommerbädern ein freizügigerer Umgang durchgesetzt als in den Hallenbädern. Ohne Oberteil zu «sünnelen» oder zu schwimmen sei dort erlaubt. Auch das Tragen von Tangas und Mikrobikinis werde gewährt.

In den Hallenbädern hingegen ist eine «sportliche Atmosphäre» erwünscht. Heisst: Badekleid oder Bikini für Frauen, Badehose für Männer.

Diese unterschiedliche Handhabung erschliesst sich den Parlamentarierinnen nicht – und dürfte ihrer Ansicht nach dem Gleichstellungsartikel der Bundesverfassung widersprechen.

Für sie befänden sich im Schwimmbecken «primär aktiv schwimmende menschliche Körper» mit «unterschiedlichen Posturen». Eine Wölbung im Brustbereich aufgrund von Brustdrüsen, Fettgewebe, Implantaten, Muskelmasse oder Mastektomie sei nur eines von vielen Merkmalen und dürfe darum nicht die Kleidervorschrift bestimmen.

Deutschland macht es vor

Die Forderung in Zürich dürfte eine Reaktion auf die angepasste Badeordnung in Berlin sein. In der deutschen Hauptstadt beschloss die Regierung im März, dass fortan «das Schwimmen mit freiem Oberkörper auch für weibliche Personen beziehungsweise für Personen mit weiblich gelesener Brust künftig möglich sein» soll. Künftig müssen demnach nur noch primäre Geschlechtsteile bedeckt werden – egal, ob im Sommer- oder Hallenbad.

Auch andere deutsche Städte wie Göttingen und Hannover haben ihre Badeordnung angepasst – dies bereits 2022. Erfahrungen dort zeigen, dass die Möglichkeit, oben ohne zu baden, bisher nicht übermässig genutzt wurde. (watson.ch/lyn)