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Dank Blitzer: Polizei überführt Autolenker, der ohne Führerausweis und Versicherung umherfuhr

Ein Pole hat weder ein Autobillett noch ist sein Personenwagen eingelöst. Trotzdem fährt er damit herum – und überlässt es auch noch jemand anderem. Nun erhält er die Quittung.

Wer zu schnell über die Gstühl-Kreuzung in Baden führt, kassiert eine Busse. Dort befindet sich bekanntlich der einzige fix installierte Blitzer im Kanton Aargau. In folgendem Fall blieb es allerdings nicht dabei.

Die Geschichte beginnt harmlos: Im Oktober, nachts um 4.15 Uhr, erwischte der Blitzer eine Temposünderin. Die Frau war mit einem Opel Astra unterwegs. Das Kontrollschild gehörte allerdings zu einem Peugeot – und der war seit Dezember 2023 ausser Verkehr gesetzt, wie die Stadtpolizei Baden feststellte. Für den Peugeot lag auch keine Haftpflichtversicherung vor. Er gehörte einem 29-jährigen Polen mit Wohnsitz in der Region Baden. Dieser hatte das Auto der Temposünderin überlassen.

Auto ohne Zulassung in Tiefgarage gefahren

Das war aber noch nicht alles: Der 29-jährige Pole, ein Bauarbeiter, brachte die Kontrollschilder an einem Audi A5 an. Dieses Auto fiel der Polizei auf einem Besucherparkplatz einer Liegenschaft in der Region Baden auf. Die Kontrollschilder waren im Fahndungsregister ausgeschrieben. Die Polizei demontierte sie deshalb und schickte sie dem Strassenverkehrsamt.

In den folgenden Tagen fuhr der Pole den Audi ohne gültigen Führerausweis, ohne Kontrollschilder und Versicherungsschutz in die nahe Tiefgarage. Dort stand auch der Peugeot.

Und zu guter Letzt war der Pole selbst auch einmal vom Gstühl-Blitzer als Temposünder überführt worden. Kurz vor Mitternacht an einem Montag im Juni 2024 hatte die Anlage sein Auto mit 67 km/h gemessen. Nach Abzug der Sicherheitsmarge war er 12 km/h zu schnell gefahren – dafür gibt’s eine Busse von 250 Franken.

Die Staatsanwaltschaft Baden hat den 29-Jährigen per Strafbefehl wegen Missbrauch von Ausweisen und Schildern, Fahren ohne Fahrzeugausweisen, Bewilligung oder Haftpflichtversicherung sowie Fahren ohne Berechtigung verurteilt. Er hat eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 30 Franken (3000 Franken, Probezeit 3 Jahre) sowie eine Busse von 1050 Franken kassiert. Dazu kommen die Strafbefehlsgebühr und Auslagen von 1486 Franken. Insgesamt muss er 2535 Franken berappen. Der Strafbefehl wurde kürzlich rechtskräftig.