Radio- und TV-Konzessionen vergeben: Wer wie Schawinski neu zum Zug kommt und wer leer ausgeht
Nun hat es Roger Schawinski geschafft. Zusammen Stefan Bühler, dem Ex-Chefredaktor der «Bündner Zeitung», hat sein Projekt «Radio Alpin» die Konzession für das Versorgungsgebiet in der Südostschweiz erhalten. Er verdrängt damit auf Anfang 2025 das bisher konzessionierte Radio «Südostschweiz» der gleichnamigen Mediengruppe der Familie Lebrument.
Bei der Neuvergabe hat das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) Schawinskis Bergradio zwar nur unwesentlich mehr Punkte vergeben, doch da das Radio auch mehr Vielfalt bringe, habe sich eine vertiefte Prüfung erübrigt. Schawinski reagiert darauf mit «grosser Befriedigung» ein weiteres Monopol geknackt zu haben.
Auch in der Westschweiz kommt es zu Änderungen
Auch in Biel und in Genf werden zwei bisherige Sender Ende Jahr ihre Konzession verlieren: In Genf löst «Radio Vostok» den Sender «Radio Cité» ab, in Biel trifft es den TV-Sender «TeleBielingue», der von «Canal B» verdrängt wird.
In allen weiteren umstrittenen Konzessionsgebieten konnten sich die bisherigen Sender behaupten. Dies gilt etwa in Bern, wo «TeleBärn», das wie diese Zeitung zu CH Media gehört, gegenüber dem Konkurrenten «bärnTV» den Vorzug erhielt. Ebenfalls zu CH Media gehören «Tele M1», dessen Konzession im Gebiet Aargau Solothurn verlängert wird, sowie «TeleZüri».
CH Media erfolgreich bei Konzessionsvergabe
Das Zürcher Sender «TeleZüri», der sich für die Grossregion Zürich beworben hat, erhielt zwar in der Bewertung mehr Punkte als die bisherige Konzessionärin «Tele Top». Doch der Winterthurer Sender wird als zweitplatzierter weiterhin Gebührengelder erhalten, da nach aktueller Rechtsprechung kein Medienunternehmen mehr als zwei Regional-TV-Konzessionen halten kann. Auch die regionalen TV-Sender TVO und Tele 1, die im Besitz der NZZ Regionalmedien AG sind, verzeichnen im Konzessionsverfahren für die Versorgungsgebiete Ostschweiz und Zentralschweiz einen erfolgreichen Ausgang.
Ebenfalls zu CH Media gehört «Radio Central», das in einem neu geschaffenen Konzessionsgebiet den Zuschlag erhalten hat. Die unterlegenen Bewerber haben nun dreissig Tage Zeit beim Bundesverwaltungsgericht den Entscheid des Bakom anzufechten.