Sie sind hier: Home > Gerichtsurteil > Michèle Binswanger zieht Urteil wegen Verleumdung weiter

Michèle Binswanger zieht Urteil wegen Verleumdung weiter

Michèle Binswanger will ihre Verurteilung wegen Verleumdung der Zugerin Jolanda Spiess-Hegglin nicht akzeptieren. Die Journalistin kündet an, das Urteil des Basler Strafgerichts weiterzuziehen.

Ein Tweet der Journalistin Michèle Binswanger vom Mai 2020 über Jolanda Spiess-Hegglin war massiv ehrverletzend: Darum hat das Basler Strafgericht gegen die Tamedia-Journalistin am Mittwoch eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen verhängt.

Dieses «Skandalurteil» will Binswanger nun aber nicht akzeptieren, wie sie auf dem Kurznachrichtendienst Twitter schreibt. «Nach zahlreichen Gesprächen mit erfahrenen Juristen habe ich mich entschlossen, in Berufung zu gehen».

Damit ist klar, dass sich demnächst auch das Basler Appellationsgericht mit dem Fall Spiess-Hegglin/Binswanger wird auseinandersetzen müssen.

Michèle Binswanger hatte im Mai 2020 auf Twitter geschrieben, Jolanda Spiess-Hegglin würde seit Jahren öffentlich einen Unschuldigen der Vergewaltigung bezichtigen. Allerdings lagen damals bereits Gerichtsurteile vor, wonach die ehemalige Zuger Kantonsrätin der Grünen in der sogenannten Landammann-Affäre eben keine Falschanschuldigung begangen hat.

Die Sache landete vor dem Basler Strafgericht, weil Binswanger den Tweet von ihrem Wohnort in Basel aus abgesetzt und schliesslich Einsprache gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte. Der Strafbefehl der Basler Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich noch lediglich ein Strafmass von 45 Tagessätzen zu 200 Franken vorgesehen. Dass ein Strafmass eines Strafbefehls vor Gericht erhöht statt gesenkt wird, kommt selten vor. (sat)