
Darf Andreas Glarner als «Gaga-Rechtsextremist» bezeichnet werden? Heute urteilt das Obergericht
Am 7. Februar 2024 sprach das Bezirksgericht Bremgarten Hansi Voigt, Journalist und Medienberater, frei. Nachdem dieser SVP-Nationalrat Andreas Glarner in einem Tweet als «Gaga-Rechtsextremist» bezeichnet hatte, reichte der SVP-Hardliner Anzeige ein.
Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten fällte einen Strafbefehl wegen Beschimpfung und übler Nachrede aus: Der Journalist sollte mit einer bedingten Geldstrafe von 8000 Franken sowie einer Busse von 1000 Franken bestraft werden. Doch Voigt erhob Einspruch und bekam vor erster Instanz recht.
Andreas Glarner als rechtsextrem zu betiteln, sei nicht strafbar, weil sich dies auf die politische Tätigkeit des SVP-Nationalrats beziehe, begründete Einzelrichter Lukas Trost. Es gehe nicht um Glarners Ehre als Mensch, deshalb seien die Straftatbestände der Beschimpfung und üblen Nachrede nicht erfüllt. Voigt hatte zuvor argumentiert, Glarners Ansichten seien in seinen Augen nun mal sehr oft rechtsextrem, und das müsse man in der Schweiz straflos sagen dürfen.
«Klar ziehe ich dieses Urteil weiter. Dieses Verdikt war schon von Anfang an klar. Das lasse ich mir von einem linken Richter nicht bieten», sagte Glarner nach dem erstinstanzlichen Urteil. Doch nicht nur Glarner zieht den Freispruch für Voigt weiter, auch die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten ficht das Urteil des Bezirksgerichts Bremgarten an.
Die Berufungsverhandlung findet heute Dienstag statt – Sie können diese hier in unserem Liveticker ab 9 Uhr verfolgen.