Falsche Polizisten gibt es im Aargau immer wieder: Hausdurchsuchungen wie in Villmergen sind aber bisher einzigartig
Das Bezirksgericht Bremgarten verurteilte zwei falsche Polizisten zu je zwei Jahren Gefängnis. Die beiden Betrüger hatten ihre Opfer im Vorfeld ausspioniert, um danach an deren Türe zu klingeln und sich mit gefälschten Durchsuchungsbefehlen und in Uniform Zugang zu den Wohnungen zu verschaffen. Danach «beschlagnahmten» sie Geld, Computer und weitere Privatgegenstände der ahnungslosen Opfer – am Ende entstand eine Deliktsumme von über 10’000 Franken.
Die vermeintlichen Polizisten beraubten Privatpersonen in drei verschiedenen Kantonen – und so auch im Aargau, wo sie ihre Opfer in Villmergen, Rheinfelden und Tägerig täuschen konnten. Einer der beiden Verurteilten war gar über 20 Jahre lang Polizist im Kanton Zürich.
Ein einzigartiger Fall
Das Phänomen, dass als Polizisten verkleidete Menschen an der Haustüre klingeln und sich mit gefälschten Dokumenten Zugang zu Wohnungen verschaffen, sei neu, heisst es auf Anfrage bei der Kantonspolizei Aargau. Im Kanton habe es bisher lediglich die erwähnten Fälle in Villmergen, Rheinfelden und Tägerig gegeben, wo sich Personen live vor Ort als Polizisten ausgaben. Weder vorher noch danach sei diese Betrugsmasche bisher zur Anwendung gekommen.
Die Kantonspolizei erhalte jedoch phasenweise gleich mehrmals täglich die Meldung, dass sich Personen telefonisch bei potenziellen Opfern, meist ältere Menschen, melden und angeben, dass sie von der Polizei seien. Hierbei werde versucht mit erfundenen Geschichten die Leute dazu zu bringen, dass sie Wertsachen an einem bestimmten Ort deponieren und dieser dann durch die «Polizei sicher aufbewahrt wird».
Falsche Polizisten am Telefon
Vorfälle wie diesen, gab es mit falschen Polizisten in den vergangenen Jahren derweil auch im Kanton Aargau immer wieder: Unter anderem wurde im November 2021 ein mutmasslicher Angehöriger einer Bande von Telefonbetrügern in Oberkulm festgenommen, nachdem dieser mit der Masche des falschen Polizisten versuchte, eine Seniorin zu betrügen.
Wiederum andere hatten weniger Glück: Im Sommer 2021 übergab eine Rentnerin aus Wohlen einem falschen Polizisten ihren gesamten Schmuck, ein ähnlicher Fall geschah im März 2022 ebenfalls im Freiamt.
Bereits im Februar meldete die Kantonspolizei, dass Fälle von Telefonbetrügern, die sich als Polizisten ausgaben, 2021 um über 100 Prozent zugenommen hätten – rund 1200 Meldungen, der Deliktsbetrag beläuft sich im Aargau auf rund 1,2 Millionen Franken.
Falsche Polizisten können das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat nachhaltig erschüttern. Wie geht die Kantonspolizei gegen das Phänomen vor? Wir nehmen solche Meldungen sehr ernst und reagieren entsprechend schnell, heisst es bei der Kapo auf Anfrage.
«Weiter betreiben wir Prävention, indem wir an Veranstaltungen das Vorgehen der Polizei erklären und eben auch aufzeigen, wie die Polizei auf keinen Fall vorgeht.»
Gerade bei den Telefonbetrugsfällen versucht die Kapo, die Bevölkerung über ihre Kanäle (Medienmitteilungen, Soziale Medien, Vorträge, Beratungen) zu informieren und zu sensibilisieren. Wem das Bauchgefühl sagt, dass etwas nicht stimmt, der soll sich via Polizeinotruf 117 melden und die Situation schildern.
Polizist oder nicht?
Bei Amtshandlungen stellt sich die Polizei vor und weist sich mit dem Dienstausweis aus. Nie würde jemand telefonisch durch die Polizei aufgefordert werden, seine Wertsachen, Schmuck oder Bargeld in eine Tüte zu stecken und irgendwo hinter einer Tonne zu deponieren, damit es anschliessend durch «Polizisten» abgeholt werden kann, heisst es bei der Kapo Aargau.
Gerade auch mit Bezug auf Telefonbetrug ruft die Kapo die Bevölkerung deshalb dazu auf, misstrauisch zu sein. Man solle Kontrollfragen stellen, wenn man telefonisch unter Druck gesetzt wird und den Höhrer auflegen. Dies insbesondere wenn eine Geldforderung ausgesprochen werde, denn die Polizei verlangt niemals Geld oder Wertgegenstände oder deren Deponierung am Telefon. Weiter weist die Polizei darauf hin, man solle keine persönlichen Daten herausgeben und niemals Bargeld oder Wertsachen an unbekannte Personen übergeben. Über die Notrufnummer 117 könne zudem angefragt werden, ob es einen vermeintlichen Polizisten oder eine Polizistin wirklich gebe.