3 Mal geklaut, 3 Mal erwischt: Frau lässt Luxus-Düfte mitgehen – nun folgt die bittere Rechnung
Ein guter und passender Duft ist schwierig zu finden. Wenn man ihn einmal gefunden hat, will man ihn am liebsten täglich tragen. Jedoch kann das auch schnell ins Geld gehen, wie wohl auch eine 19-Jährige wusste.
Zweimal Parfüm in Manor-Filiale geklaut
Wie in einem Strafbefehl des Kantons Aargau zu lesen ist, ging die junge Frau Ende November 2023 in eine Manor-Filiale im Bezirk Aarau. Schnurstracks ging sie auf das Parfüm-Regal zu und schnappte sich einen Duft von Giorgio Armani im Wert von über 135 Franken. Sie verstaute ihn in der Jackentasche und wollte die Manor-Filiale ohne zu bezahlen verlassen. Jedoch wurde sie während ihrer Tat ertappt. Die Folge: Die 19-Jährige bekam in sämtlichen Manor-Filialen ein Hausverbot von drei Jahren aufgedrückt, welches sie noch an der Kasse unterzeichnete. Doch interessiert hat sie die Massnahme offenbar nicht gross.
Bereits einen Monat darauf ging sie nochmals in dieselbe Manor-Filiale im Bezirk Aarau. Sie begab sich laut Strafbefehl zu den Verkaufsregalen der Parfümerie, nahm drei Parfüms an sich – unter anderem einen Duft von Chanel für über 200 Franken sowie einen Boss-Duft für knapp 110 Franken – und ging in die Herrenabteilung. Dort entfernte die 19-Jährige die Verpackungsfolie und wollte die Parfüms anschliessend klauen. Doch auch dieses Mal wurde sie erwischt.
Verurteilt wegen mehrfachem Diebstahl
Auch das reichte noch nicht, damit sie ihre Lektion lernt. Die junge Frau machte sich Mitte Januar auf den Weg in eine Import Parfümerie im Bezirk Aarau. Dort schnappte sich die 19-Jährige einen Versace-Duft im Wert von knapp 100 Franken und verstaute ihn in ihrer Jacke. Anschliessend wollte sie die Parfümerie verlassen – auch dieses Mal ohne zu bezahlen. Erneut wurde sie erwischt.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau hat die junge Frau nun wegen mehrfachen geringfügigen Diebstahls sowie Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung verurteilt. Das zu einer unbedingten Geldstrafe von 2400 Franken sowie einer Busse von 900 Franken. Hinzu kommen Gebühren von über 1000 Franken. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen.