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Teenager zur Prostitution gezwungen – Anklage gegen Bordellbetreiberin

Ein Bordell im Aargau wurde zum Schauplatz eines schweren Falls von Menschenhandel. Zwei Teenagerinnen wurden dort zur Prostitution gezwungen – die Betreiberin und mehrere Freier stehen nun vor Gericht.

Im Bezirk Baden arbeiteten minderjährige Frauen als Prostituierte in einem Bordell. Eine davon wurde mutmasslich mit der sogenannten Loverboy-Methode in die Schweiz gebracht und dort ausgebeutet. Bei dieser Masche werden Mädchen oder junge Frauen durch falsche Liebesversprechen manipuliert und emotional abhängig gemacht, damit sie später in die Prostitution gezwungen werden können.

In diesem Fall vermittelte der mutmassliche Loverboy eine 16-Jährige aus Ungarn an die Bordellbetreiberin, wie die Staatsanwaltschaft Aargau am Montag mitteilt. Aufgedeckt wurde der Fall im April 2023, nachdem Hinweise aus der Bevölkerung bei den Strafverfolgungsbehörden eingingen.

Auch einem Freier droht das Gefängnis

Die Ermittlungen ergaben, das die Teenagerin zwischen Januar und März 2023 rund 70 Männer bedienen musste. Ein weiteres minderjähriges Opfer arbeitete drei Tage in dem Bordell und hatte acht Freier.

Die 60-jährige Bordellbetreiberin befindet sich nun in Haft und wird wegen mehrfachem qualifizierten Menschenhandels sowie Förderung der Prostitution von Minderjährigen angeklagt. Die Staatsanwaltschaft fordert eine vierjährige Freiheitsstrafe und einen Landesverweis für zehn Jahre.

Fünf Männer, welche die Dienste der Minderjährigen in Anspruch genommen hatten, erhielten rechtskräftige Strafbefehle und wurden zu bedingten Geldstrafen sowie Bussen zwischen 250 und 2500 Franken verurteilt. Sie mussten zudem dem Opfer eine Entschädigung zahlen. Ein weiterer Mann, der mutmasslich gezielt nach der Minderjährigen gefragt hatte, wurde angeklagt. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von acht Monaten. Zusätzlich besteht bei ihm der Verdacht der illegalen Pornografie.

Das Opfer ist in Sicherheit

Ebenso wurden zwei ungarische Rezeptionistinnen des Bordells verurteilt, die für die Termin- und Dienstleistungsvereinbarungen im Betrieb zuständig waren. Sie erhielten bedingte Freiheitsstrafen von 14 respektive 16 Monaten sowie eine Landesverweisung für fünf Jahre. Die Ermittlungen gegen den mutmasslichen Loverboy aus dem Ausland laufen noch.

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den angeklagten Freier und für die beschuldigte Bordellbetreiberin die Unschuldsvermutung.

Die junge Frau aus Osteuropa, die Opfer dieser Ausbeutung wurde, konnte in Sicherheit gebracht werden und befindet sich in geschützter Betreuung. Laut den Ermittlungsbehörden geht es ihr den Umständen entsprechend gut. Sie habe durch ihre aktive und mutige Mithilfe zum erfolgreichen Abschluss der Ermittlungen beigetragen.(phh)