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«Ich werfe dich die Treppe runter» – Mann bedroht jahrelang seine Ex-Freundin

Ein heute 40-jähriger Mann hat mit seiner Freundin und dem gemeinsamen Sohn in der Region Lenzburg gewohnt. Während der Beziehung und auch danach bedrohte er mehrmals seine Lebenspartnerin. Jahre später hat sie ihn angezeigt, nun wurde er verurteilt.

Seit 2016 haben der heute 40-jährige Mann und seine ehemalige Lebenspartnerin in der Region Lenzburg zusammen gewohnt. Eines Tages im Jahr 2017 haben sich die beiden in der Küche der gemeinsamen Wohnung heftig gestritten. Seine Freundin war zu dem Zeitpunkt schwanger. Grund der verbalen Auseinandersetzung waren finanzielle Angelegenheiten, wie es in einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft heisst. Während des Streits droht der Mann seiner schwangeren Lebenspartnerin, dass er sie die Treppe hinunterwerfe. Diese Aussage verletzte und erschreckte seine Partnerin. Im August wurde dann der gemeinsame Sohn geboren.

Drohung per Whatsapp

Gegen Ende des Jahres 2018 beendeten beide ihre Beziehung. Der Mann ist aus der Wohnung ausgezogen, blieb aber in der Region wohnhaft. Ob sie weiterhin Kontakt hielten, wie regelmässig dieser stattgefunden haben soll und wie das Sorgerecht des Sohnes geregelt war, ist aus dem Strafbefehl nicht ersichtlich.

Allerdings hat der heute 40-Jährige kurz vor Weihnachten 2022 eine Nachricht auf Serbisch per Whatsapp an seine Ex-Freundin geschrieben. Laut Strafbefehl hatte diese folgenden Inhalt: «Jemandem wird der Kopf fallen, wenn Gott es will, wir werden sehen. Ich muss nur noch deinen Vater informieren.» Die Nachricht versetzte die Frau wiederholt in Angst; sie fühlte sich unsicher, wie es weiter heisst. Dies nahm der Mann wissentlich in Kauf, ihm war bewusst, dass seine Ex-Freundin davon ausgehen würde, dass damit ihr Kopf gemeint war.

Dennoch traf sie sich kurze Zeit später, im Januar 2023, mit ihrem Ex-Freund im Burger King beim Shoppi Tivoli in Spreitenbach. Auch der gemeinsame Sohn – zu dem Zeitpunkt fünf Jahre alt – war vor Ort dabei. Sie stritten sich abermals, diesmal ging es um ein laufendes Gerichtsverfahren in Serbien wegen Unterhaltszahlungen an die Frau.

Ex-Partnerin zeigte ihn an

Plötzlich formte der Mann seine linke Hand zu einer Pistole und machte eine Schiessbewegung. Zusätzlich sagte er «Peng». Sein Sohn und seine Ex-Freundin haben gemäss Strafbefehl zu zittern angefangen. Die Frau nahm den gemeinsamen Sohn an die Hand und verliess den Burger-Laden. Der 40-Jährige verfolgte die beiden noch, bis die Frau sich umdrehte und ihn darum bat, sie beide endlich in Ruhe zu lassen. Dies tat er dann auch. Kurze Zeit später zeigte ihn seine ehemalige Lebenspartnerin an.

Nun wurde der Mann wegen mehrfacher Drohung zu einer bedingten Geldstrafe von 8100 Franken verurteilt. Dies aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren. Hinzu kommen eine Busse in Höhe von 1000 Franken und Gebühren von rund 1350 Franken, die er bezahlen muss. Auch die Anwaltskosten seiner Ex-Partnerin muss er übernehmen, das sind weitere rund 2540 Franken. Insgesamt muss der heute 40-Jährige knapp 4890 Franken zahlen. Dazu wird das Urteil im Strafregister eingetragen.(ArgoviaToday)