Autofahrer gleich dreimal ohne Führerausweis erwischt – Folgen hat das auch für den Besitzer des Fahrzeugs
Tim (alle Namen geändert) stellte bei der Arbeit sein Auto seinen Kollegen zur Verfügung, damit andere es für Besorgungen nutzen konnten. Die Schlüssel legte er in ein Magazin. «Damit nicht alle zwei Minuten jemand fragen muss», erklärt der 26-jährige Zürcher kürzlich vor dem Bezirksgericht Baden.
Arbeitskollege Richard bediente sich, wie andere auch, mehrmals an den Schlüsseln. Das Problem: Richard war im Februar 2022 der Führerausweis entzogen worden. Bei seinen Fahrten mit Tims Auto geriet er in Limmattaler Gemeinden gleich drei Mal in eine Polizeikontrolle – das erste Mal schon 15 Tage nach dem Entzug. Zwei weitere Male Anfang März.
Danach geriet auch Tim ins Visier der Staatsanwaltschaft – und so kam es, dass er als Angeklagter vor dem Bezirksgericht stand. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte ihn, sein Auto Richard überlassen zu haben, vom dem er mit genügend grosser Aufmerksamkeit hätte wissen können, dass dieser keinen Führerausweis besitzt.
Als Fahrzeughalter habe Tim seine Sorgfaltspflicht verletzt, so die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift. Sie forderte eine unbedingte Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 30 Franken. Und dass bei zwei bedingten Geldstrafen, die Zürcher Gerichte im September und Dezember 2020 ausgesprochen hatten, die Probezeit von drei um eineinhalb Jahre verlängert wird.
«Dreimal so viele Schulden»
In Baden beurteilte Gerichtspräsident Patrick Jegge als Einzelrichter den Fall. Auch Richard, der Fahrer ohne Führerschein, hätte als Auskunftsperson erscheinen müssen, blieb dem Prozess jedoch unentschuldigt fern.
Vor Gericht beklagte sich Tim, dass er durch seine Bekanntschaft mit Richard nur Ärger am Hals habe. «Seit ich ihn kennen gelernt habe, habe ich dreimal so viele Schulden», erklärte Tim dem Richter. Tim, der eine Lehre als Hauswart abgeschlossen hat, ist momentan auf Stellensuche und hat Schulden in Höhe von 20’000 Franken. Den Kontakt zu Richard habe er abgebrochen.
«Fahrlässiges Ignorieren»
Gleich mehrmals musste Tim beim Polizeiposten sein Auto abholen, nachdem Richard erneut in eine Kontrolle geraten war. «Wieso haben Sie danach nicht bei Richard nachgefragt, warum er das Auto abgeben musste?», fragte der Richter. «Wir haben nicht gross darüber geredet», antwortete der Angeklagte.
Auch ob er von Richard verlangt habe, ihm den Führerausweis zu zeigen, wisse er nicht mehr. Er habe Richard jedoch getadelt: «Mach keinen Scheiss mit meinem Auto!» Willentlich den Schlüssel an Richard übergeben habe er nur dann, als dieser noch im Besitz des Fahrzeugausweises war.
Das Bezirksgericht verurteilte Tim gemäss Anklage zu 70 Tagessätzen à 30 Franken. Zudem verlängerte es die Probezeit für die früheren Delikte wie von der Staatsanwaltschaft beantragt um eineinhalb Jahre. Dass Tim nicht geahnt habe, dass Richard ohne Führerausweis fuhr, hielt Richter Jegge für unglaubwürdig. Er betonte deshalb, dass auch ein fahrlässiges Ignorieren, wie es Tim an den Tag gelegt habe, unter Strafe gestellt werde.