Junger Exhibitionist masturbiert vor Nachbarskindern – Polizei findet 280 Kinderporno-Videos bei ihm
Ein junger Mann sorgte im Frühling und Sommer 2020 bei mehreren Familien für Unmut und Irritation. Der heute 27-Jährige, in der Region Brugg aufgewachsen, lebte damals in einer Wohngemeinschaft in einer Gemeinde im Bezirk Baden.
Zehn bis fünfzehn Mal soll er – nackt oder nur mit einem T-Shirt bekleidet – von der Wohnung im Erdgeschoss auf den Sitzplatz getreten sein. Oder zumindest in den offenen Türrahmen. Dort erblickten ihn drei Kinder einer Nachbarsfamilie, damals 7 bis knapp 12 Jahre alt, aus einem Kinderzimmer im zweiten Obergeschoss eines gegenüberliegenden Hauses.
Damit nicht genug: Der 27-Jährige soll den Blickkontakt zu den Kindern aufgenommen und sich dann selbst befriedigt haben. Teilweise soll er sich zwischendurch in die Wohnung zurückgezogen haben, ehe er wieder hinaustrat, wieder die Blicke der Kinder suchte und zu seinem Geschlechtsorgan griff. So zumindest schildert es die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift.
Der junge Aargauer stand kürzlich vor dem Bezirksgericht Baden, angeklagt der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern und des Exhibitionismus, aber auch wegen der mehrfachen Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte und der mehrfachen Pornografie.
Dutzende Pornodateien mit dem Handy verschickt
Die Polizei fand auf seinem Computer und drei Handys insgesamt 280 Videos und 52 Bilder mit mit kinderpornografischem Inhalt, ausserdem sieben Videos und drei Bilder mit sexuellen Handlungen mit Tieren. 89 Kinderporno-Dateien soll er via Telegram und Whatsapp verschickt haben.
Der Beschuldigte soll ausserdem eine andere Mutter mit ihren Kindern fotografiert und gefilmt haben, als diese in einem mobilen Pool in ihrem Garten planschten. Die beiden Mädchen trugen dabei ein Bikiniunterteil. Der 27-Jährige habe von einem Waldweg aus das Handy zwischen die Äste einer Hecke gehalten.
Ohne Rechtsanwalt vor Gericht
Der 27-Jährige, mittlerweile in eine andere Aargauer Gemeinde umgezogen, erschien ohne Anwalt vor Gericht. Die Vorwürfe der Nachbarn wies er gegenüber Einzelrichterin Gabriella Fehr zurück und sagte: «Ich laufe zu Hause nackt umher, nicht aber auf der Terrasse.» Er habe sich niemandem nackt präsentiert.
Es sei zwar möglich, dass die Kinder ihn nackt gesehen haben könnten. Aber sobald er das bemerkt habe, sprich weil sein Hund wegen der Kinder bellte, dann sei er hinter die Storen getreten. Er habe auch nie onaniert, wenn er nackt war.
«Unser Wohnzimmer mit der grossen Fensterfront war von beiden Seiten einsehbar. Niemand anderes hat sich beschwert», versuchte er Zweifel an der Darstellung der Nachbarn zu schüren. Sein Hund habe sich mit den Nachbarn nicht gut verstanden. Die Mutter der drei Kinder habe vom ersten Tag an «meinen Hund attackiert und einen Grund gesucht, mich zu attackieren».
Gegenüber der Polizei hätten die Kinder die Bewegungen mit der Hand erst gemacht, nachdem die Polizisten sie vorgemacht haben, kritisierte er. Doch Richterin Fehr erwiderte:
«Das ist nicht richtig. Die erste Bewegung haben die Kinder von sich auch gezeigt.»
Er antwortete:
«Das ist für mich nicht Onanieren.»
Wieso hat er mit dem Handy die Bilder von den anderen Kindern gemacht? «Keine Ahnung», antwortete er der Richterin. «Hat es Sie erregt?», bohrte sie nach. Seine schnelle Antwort: «Nein.»
2016 war der Beschuldigte wegen Jugendpornografie verurteilt worden. Die nun bei ihm gefundenen Videodateien, die sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zeigen, seien alt. «Ich habe nicht gewusst, dass die noch existieren.» Wieso hat er die Videos, die sexuelle Handlungen mit Tieren zeigen, abgespeichert? Seine Antwort: «Weiss nicht.» Dass der Besitz der Videos strafbar ist, sei ihm bewusst. Dass er Kinderpornos verschickt habe, wisse er nicht mehr. Das seien alles «Altlasten».
Ob er ein Problem in Bezug auf Sexualität mit Kindern habe, fragte ihn Richterin Fehr direkt. Darauf antwortete der Angeklagte nicht. Stattdessen sagte er: «Ich habe eine gute Familie. Ein gutes neues Zuhause mit guten Nachbarn.» Nach der Verurteilung 2016 habe er eine Gesprächstherapie absolviert. «Ich habe sie als gut empfunden. Es war sehr lehrreich.» Eine erneute Behandlung finde er eigentlich nicht nötig, er würde aber mitmachen.
Tätigkeitsverbot wäre «ein sehr grosses Problem»
Aufgrund der Videos, die sexuelle Handlungen mit Kindern zeigen, forderte die Staatsanwaltschaft unter anderem ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen. Das wäre ein «sehr grosses Problem» für seine Arbeit in der Eventbranche, führte er aus. Er müsste wohl die Branche wechseln. Schon jene Branche, in der er seine Ausbildung absolviert hat, sei in der Schweiz in den letzten Jahren eingebrochen. Dort habe er keine Zukunft mehr.
Richterin Fehr sprach den 27-Jährigen schuldig des mehrfachen Exhibitionismus sowie der mehrfachen Pornografie und der Verletzung des Privatbereichs. Fehr verwies auf die «absolut glaubwürdigen Aussagen der Kinder und ihrer Mutter». Zu den Kinderporno-Videos sagte sie:
«Alles können keine Altlasten sein.»
Fehr verurteilte den 27-Jährigen zu einem Jahr Freiheitsstrafe bedingt (vier Jahre Probezeit) sowie einer bedingten Geldstrafe und Busse. Zudem sprach sie ein Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen aus. Angesichts der kinderpornografischen Delikte sei dies von Gesetzes wegen unumgänglich.
Wie in der Anklage gefordert, muss sich der junge Aargauer einer Beratung zur sexuellen Gesundheit unterziehen. Richterin Fehr riet dem 27-Jährigen eindringlich, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen.