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Frau hielt trotz Verbot neun Welpen – «Richter: Sie sind auf Stufe dunkelrot»

Eine junge Frau wurde mit einem Hundehalteverbot belegt. Nun wehrte sie sich gegen einen Strafbefehl und sagte, die Tiere hätten ihrem Freund gehört. Und auch bei den weiteren gegen sie vorgebrachten Anschuldigungen zeigte sie keine Einsicht.

Am Dienstag fand sich ein junges Paar am Bezirksgericht Bremgarten ein, selbst das Baby durfte an der Verhandlung teilnehmen. Der jungen Mutter wird vorgeworfen, Vorschriften über die Tierhaltung missachtet, Urkunden gefälscht und eine amtliche Verfügung nicht befolgt zu haben.

Begonnen hat der Fall mit einer Kontrolle des Veterinärdienstes. Auf dem Bauernhof, auf dem das Paar eingemietet war, stellten die Beamten fest, dass zwei erwachsene Hund in einem knapp 10 Quadratmeter grossen Raum gehalten wurden, neun Welpen hatten lediglich 4,3 Quadratmeter Platz. Es fehlten Liegematerial und Rückzugsmöglichkeiten für das Muttertier, die Tierunterkunft war mit Kot und Urin verdreckt. Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) hatte die Beschuldigte schon vor Jahren mit einem Hundehalteverbot belegt. Darin steht, dass die Massnahme auch dann gilt, wenn die Tiere einer Drittperson gehören.

Dem Gericht erklärte die 31-Jährige, dass ihr Freund die Hunde schon hatte, als sie ein Paar wurden. «Haben Sie ihm vom Tierhalteverbot erzählt?», will Gerichtspräsident Raimond Corboz wissen. «Nein, das war für mich so schlimm, das habe ich nicht erzählt», sagt die junge Frau. Die Welpen seien nicht geplant gewesen, sondern ein «Ups-Wurf».

Am Arbeitsplatz durfte Beschuldigte Hunde betreuen

«Sie wohnten mit Ihrem Freund zusammen, der Hunde hatte, trotz der amtlichen Verfügung – haben Sie beim DGS nicht nachgefragt, ob das erlaubt ist?», bohrt der Gerichtspräsident nach. «Ich bin gar nicht auf die Idee gekommen, dass das auch die Hunde meines Freundes betreffen könnte», rechtfertigt sich die Beschuldigte. Sie habe ja trotz der Verfügung in einem Hundehotel arbeiten, die Tiere trainieren und mit ihnen spazieren dürfen – das habe damals ihre Anwältin für sie abgeklärt.

Als sie vom Gerichtspräsidenten darauf aufmerksam gemacht wird, dass die beiden Situationen nicht dasselbe seien, erklärt die Beschuldigte: «Ich bin maximal verwirrt, was ich darf und was nicht.» – «Umso mehr hätte ich an Ihrer Stelle nachgefragt», entgegnet Corboz.

Die Verantwortung für die Hunde habe immer ihr Freund gehabt, auch wenn sie natürlich geholfen habe, etwa beim sauber machen. Zu den restlichen Vorwürfen des Veterinärdienstes sagt die 31-Jährige, es handle sich um eine Momentaufnahme. «Es war da schon etwas dreckig, weil wir noch nicht sauber gemacht hatten. Aber es sind halt Welpen, die machen immer Gaggi und Bisi.»

Schuldig ohne zusätzliche Strafe

Weiter wurde der jungen Mutter Urkundenfälschung vorgeworfen. Denn die Beschuldigte, die Mittlerweile einen Bürojob hat, betrieb im Jahr 2019 noch eine Hundeschule. Dort hat sie einer guten Kollegin ein Papier ausgestellt, auf dem «Abschluss Zertifikat Tierpflegerin FBA» steht. «Das war nur ein Scherz, so wie wenn ein Kind ein Zertifikat für das beste Mami der Welt ausstellt», erklärt die Beschuldigte.

Die Berufsbezeichnung gebe es gar nicht. Warum ihre Kollegin dieses Dokument einer Bewerbung beigelegt hatte, kann sie sich nicht erklären. Der Gerichtspräsident sieht dies als Schutzbehauptung. «Hätten Sie ein Scherz-Zertifikat ausstellen wollen, dann hätten Sie Smileys oder Ballons drauf machen können.»

Trotz der Verurteilung wegen Urkundenfälschung kann der Gerichtspräsident die von der Staatsanwaltschaft geforderte unbedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 40 Franken nicht aussprechen. Dies, weil die Frau bereits mehrfach verurteilt wurde, zuerst zu bedingten und dann zu unbedingten Geldstrafen. Das Gericht muss für das Vergehen aus dem Jahr 2019 eine Gesamtstrafe bilden. Doch da aus den früheren Vergehen bereits eine Strafe von 180 Tagessätzen resultierte, und dies das Maximum ist, geht sie straffrei aus.

Für die neueren Vergehen – die Missachtung der Vorschriften über die Tierhaltung und das Nichtbefolgen einer amtlichen Verfügung – wird eine Busse von 1500 Franken fällig. Am Ende der Verhandlung redet Gerichtspräsident Corboz der Beschuldigten ins Gewissen: «Man hat Ihnen schon viele Chancen gegeben. Das nächste Mal geht es um eine Freiheitsstrafe, Sie sind auf Stufe dunkelrot.»