Illegaler Dolch-Kauf bei Amazon: Aargauer erhält dank Zoll mildere Strafe
Das Internet ermöglicht es Menschen, Gegenstände aus dem Ausland mit nur wenigen Klicks bequem nach Hause liefern zu lassen. Dass man bei dem Kauf gewisser Produkte jedoch Vorsicht walten lassen sollte, lernte kürzlich ein Mann aus der Region Brugg.
Der 57-Jährige hat vergangenen April über die Verkaufsplattform Amazon einen Dolch für 37 Euro bestellt und wollte diesen an seine Wohnadresse liefern lassen. Dieser wurde in der Folge auf dem Postweg in die Schweiz versandt. Im Mai wurde das Paket dann bei einer Zollkontrolle zurückbehalten.
Er hat das Produkt nicht als Waffe angesehen
Da der Dolch eine feststehende, spitz zulaufende, symmetrische Klinge aufweist, die mehr als 5 und weniger als 30 Zentimeter lang ist, stellt dieser gemäss dem Waffengesetz eine Waffe dar. Für deren Erwerbung hätte der Beschuldigte eine kantonale Ausnahmebewilligung und eine Einfuhrbewilligung benötigt. Kürzlich musste er sich vor dem Bezirksgericht Brugg verantworten.
Als der Angeklagte gefragt wurde, weshalb er keine Bewilligung eingeholt habe, sagte dieser, dass er bei der Bestellung nicht an das Waffengesetz gedacht habe. «Ich habe angenommen, dass der Dolch ein Dekorationsartikel ist.» Zudem sei in der Beschreibung des Produktes angegeben gewesen, dass der Dolch 35 Zentimeter lang sei. Gerichtspräsidentin Susanne Humbel erklärte ihm daraufhin, dass sich die Angabe auf die Gesamtlänge des Dolches beziehe.
Der Mann hatte Glück im Unglück
Auf die Frage, ob ihm bewusst sei, dass Waffen nicht einfach importiert werden dürfen, antwortete der Beschuldigte, dass er den Dolch nicht als solchen angesehen habe: «Ein Küchenmesser hat auch eine Klinge und ist schärfer.» Die Verfehlung selbst stritt der 57-Jährige nicht ab, jedoch betonte er nochmals, dass er das Produkt nicht absichtlich als Waffe bestellt habe.
Gemäss Humbel hätten ihm bei dieser Klingenlänge Zweifel kommen müssen: «Sie hätten selbstständig im Internet abklären müssen, ob eine Bewilligung benötigt wird.» Somit sei er schuldig. Doch der Mann hatte Glück im Unglück. Dadurch, dass das Paket am Zoll abgefangen wurde, hat er die Waffe lediglich eingeführt. Weil er den Dolch nie in der Hand hatte, handelt es sich laut der Gerichtspräsidentin nur um einen versuchten Erwerb.
Laut Humbel handle es sich somit um ein geringes Verschulden. Der Mann erhielt eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 110 Franken mit einer Probezeit von 2 Jahren. Zudem muss er eine Verbindungsbusse in der Höhe von 500 Franken zahlen. Der sichergestellte Dolch wird vernichtet.