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Frau weigert sich, dem Staat die Gerichtskosten von 28’000 Franken zurückzuzahlen und zieht vors Obergericht
Wegen verschiedener Verfahren am Bezirksgericht Brugg und am Obergericht wurde Diana (Name geändert) die unentgeltliche Rechtspflege gewährt. Nun soll sie dem Staat den Betrag von insgesamt 28’000 Franken zurückzahlen. Ein normaler Vorgang; so steht etwa auf der Homepage des Kantons Aargau, dass regelmässig geprüft wird, ob die Personen, welche unentgeltliche Rechtspflege erhalten haben, inzwischen wirtschaftlich in der Lage sind, das Geld zurückzuerstatten.
Entsprechend bat die zentrale Inkassostelle der Gerichte Kanton Aargau im Mai 2023 das Bezirksgericht Brugg, ein Nachzahlungsverfahren gegen Diana einzuleiten. Im Rahmen dieses Verfahrens forderte das Bezirksgericht die Frau auf, dazu Stellung zu nehmen und Unterlagen, die ihre wirtschaftliche Situation belegen, einzureichen. Doch trotz Fristerstreckung kamen von Diana lediglich ein befristeter Arbeitsvertrag und ihre Stellungnahme.
Das Bezirksgericht Brugg hatte sie bereits vorgängig darauf hingewiesen, dass das Nichteinreichen von Unterlagen als «fehlende finanzielle Bedürftigkeit» ausgelegt wird. Also dass man dann davon ausgeht, dass sie in der Lage ist, das Geld zurückzuzahlen. Ausserdem erzielte Diana laut einem Steuerausweis ihrer Wohngemeinde im Jahr 2021 ein steuerbares Einkommen von 55’000 Franken. Am 15. Januar 2024 entschied das Bezirksgericht Brugg, dass Diana die 28’000 Franken zurückerstatten muss.
Es kommen 500 Franken Entscheidgebühr hinzu
Die Frau war mit dem Entscheid nicht einverstanden und erhob beim Obergericht Beschwerde. Ihr sei der gesamte Betrag zu erlassen, forderte sie und reichte nun auf einmal die von der Vorinstanz vergeblich eingeforderten Unterlagen ein. Diese konnte das Obergericht aber nicht verwerten, da, wie es in seinem Entscheid schreibt, laut der Schweizerischen Zivilprozessordnung «neue Anträge, neue Tatsachenbehauptungen und neue Beweismittel ausgeschlossen sind».
Sie habe die Unterlagen beim Bezirksgericht Brugg nicht fristgerecht eingereicht, weil sie gewusst habe, dass die aktuellen Steuerbelege nicht rechtzeitig eintreffen würden, erklärte Diana. Aufgrund finanzieller und emotionaler Not sei es ihr nach wie vor nicht möglich, das Geld zurückzuzahlen.
Die Frau habe durch das Nichteinreichen der Unterlagen ihre Mitwirkungspflicht verletzt, hält das Obergericht fest. «Die Vorinstanz hat folglich zu Recht die Nachzahlung angeordnet.» Die Beschwerde wird abgewiesen. Diana muss nun die 28’000 Franken zahlen sowie zusätzlich eine Gebühr von 500 Franken für den Entscheid des Obergerichts.