Hauswart bezieht fast 40’000 Franken Lohn – für Arbeiten, die er nie erledigte
Sven (Name geändert) trat 2022 eine Stelle als Hauswart an, nachdem er ein Jahr als Verwalter in der betroffenen Liegenschaft tätig gewesen war. Dank seiner vorigen Anstellung hatte er Zugang zu den Konten der Stockwerkeigentümerschaft und konnte diese vertreten. Er durfte etwa Verträge abschliessen, Rechnungen von Drittparteien prüfen und Rechnungen bis zu 5000 Franken begleichen. Von Letzterem machte Sven während seiner Anstellung fleissig Gebrauch.
So stellte er der Stockwerkeigentümerschaft in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 26 Honorarvorbezüge sowie fünfzehn Rechnungen zu. Aus der vorliegenden Anklageschrift liessen sich diese unter Namen wie «Klingelschilder innen», «neue Mülleimer» oder «Gartenarbeit Steine» entnehmen.
Umgesetzt wurde davon jedoch kaum etwas, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach. Lediglich im Garten oder bei der Beleuchtung bemerkten die Hausbewohnerinnen und -bewohner des Gebäudes einige Veränderungen. Diese Zeugenaussagen milderten die Strafumstände für Sven bedingt, da sie zeigten, dass rund 3922 Franken der bezogenen 42’198 Franken vermutlich für ihren rechtmässigen Zweck verwendet wurden.
Den Rest der Gelder nutzte er, da Sven nie vor Gericht erschien oder eine Aussage machte, vermutlich für eigene Zwecke. Der Liegenschaft seien die rund 40’000 Franken jedenfalls nicht zugutegekommen, so der zuständige Bezirksrichter, welcher die AZ über das Urteil in Abwesenheit informierte. Sven wurde folglich zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten sowie einer Busse von 2000 Franken verurteilt. Die Zivilklage über 38’237.55 Franken, also über den Betrag, den Sven vermutlich selbst einsteckte, wurde gutgeheissen.