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Unklarheiten um gefälschtes Covid-Zertifikat: Anwalt spricht von «schlampiger Untersuchungsführung»

Der wegen Urkundenfälschung angeklagte Familienvater zeigte sich vor dem Bezirksgericht Brugg wortkarg. Dennoch kam dieses rasch zu einem Urteil.

Nur 15 Minuten hatte das Bezirksgericht Brugg sich in diesem Fall beraten, um zu einem Urteil zu kommen. Das Untersuchungsergebnis habe Lücken, die auch in der Befragung nicht beseitigt werden konnten, führte Gerichtspräsidentin Alina Enkegaard aus.

Sie bezog sich dabei auch auf das Plädoyer des Verteidigers Anwalt Christof Egli. Dieser hatte die Anklage der Staatsanwaltschaft als «schlampige Untersuchungsführung, die keine Beweise enthält» bezeichnet. Er verlangte, dass sein Mandant freigesprochen und die Kosten zulasten der Staatskasse gehen. Dies bedeutet, dass sie letztlich von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern getragen werden.

Dem Angeklagten war von der Staatsanwaltschaft Urkundenfälschung zur Last gelegt worden. Der in der Region Brugg wohnhafte Familienvater soll sich im Jahr 2021 ein gefälschtes Covid-Impfzertifikat beschafft haben.

Dieses soll, über einen Vermittler, von einer Medizinischen Praxisassistentin (MPA) einer Arztpraxis im Kanton Zürich ausgestellt worden sein. Die Praxis wurde inzwischen umfirmiert und verlegt.

Für Geld Impfzertifikate gefälscht

Die MPA war als Auskunftsperson am Prozess vorgeladen. Sie bestätigte, dass sie unechte Impfzertifikate erstellt und dafür Geld erhalten hatte. An Namen, insbesondere den des Angeklagten, konnte sie sich aber nicht mehr erinnern. In einem separaten Prozess im Kanton Zürich war sie für ihre Vergehen verurteilt worden: «Ich erhielt eine Geldstrafe mit drei Jahren auf Bewährung.» Sie habe nur eine Kontaktperson gehabt, die ihr Dokumente wie Krankenkassenkarte, Adresse, Identitätskarte oder Telefonnummern übergeben habe. «Teilweise erhielt ich sie elektronisch.»

Ganz anders verhielt sich der angebliche Vermittler, der ebenfalls als Auskunftsperson vorgeladen war. «Ich kenne den Angeklagten nicht und sehe ihn zum ersten Mal», war seine einzige substanzielle Auskunft. Dann verweigerte er alle Aussagen; sowohl zu sich wie auch über das gegen ihn laufende Verfahren der Staatsanwaltschaft Zürich. Das hinderte ihn aber nicht daran, anschliessend bei der Gerichtskasse die ihm als Auskunftsperson zustehende Entschädigung zu beziehen.

Vorbestrafter Angeklagter verweigerte Aussage

Nach diesen beiden Personen begann Alina Enkegaard mit der Befragung des Angeklagten. Auf die Fragen zur Person gab er teilweise Auskunft. Über seine finanzielle Situation, seine Gesundheit, seine diversen Vorstrafen und zur Anklage verweigerte er jedoch jegliche Aussage.

Damit war Anwalt Egli an der Reihe. Im Plädoyer unterstrich er seine Forderung nach einem Freispruch unter anderem damit, dass der Angeklagte die beiden Auskunftspersonen nicht kenne und noch nie gesehen habe. Auch habe er das Impfzertifikat nie benutzt und nie gesehen.

Auf das ihm zustehende letzte Wort verzichtete der Angeklagte. Damit konnte sich das Gericht zur Beratung zurückziehen, um danach den Freispruch zu verkünden.