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44-Jähriger macht sich übers Handy an Mädchen ran – nun muss er knapp 20’000 Franken bezahlen

Ein Fricktaler soll mit einer damals 14-Jährigen über sexuelle Inhalte gechattet haben. Der Mann beteuert seine Unschuld und vermutet eine Manipulation seines Mobiltelefons. Das Gericht sieht es anders. Nun muss der Mann tief in die Taschen greifen.

Zwei Familien aus dem oberen Fricktal sind miteinander gut bekannt. Sogar Weihnachten feiern sie zusammen. Auf der einen Seite ist das ein 44-Jähriger mit seiner Partnerin und ihren Söhnen. Am Wochenende ist häufig noch sein Kind bei ihm. Auf der anderen Seite ist es die Familie einer heute 17-Jährigen.

Das freundschaftliche Verhältnis zwischen dem 44-jährigen Schweizer und der damals 14-Jährigen wechselte im März 2022 auf die sexuelle Schiene – und führte ihn am Donnerstagnachmittag vor das Bezirksgericht Laufenburg. Gemäss der Anklageschrift soll der Beschuldigte am Mädchen sexuell interessiert gewesen sein.

Unter anderem wirft ihm die Staatsanwaltschaft mehrfaches versuchtes Verleiten eines Kindes zu einer sexuellen Handlung vor. In der Anklageschrift sind verschiedene Chats zwischen dem Mann und dem Mädchen aufgeführt, die zwischen März 2022 und Mai 2023 geschrieben worden sein sollen.

So soll er dem Mädchen mitgeteilt haben, dass er gerade masturbiere. Im weiteren Verlauf der Online-Konversation soll er sie gefragt haben, ob sie ihm helfen könne, zum Orgasmus zu gelangen. Dies mit dem Ziel, dass das Mädchen ihm Nacktaufnahmen mit enthülltem Genitalbereich schicke. Weiter soll er sie wiederholt um Fotos gefragt, sich nach ihren Duschroutinen erkundet und wiederholt das Online-Gespräch auf sexuelle Inhalte gelenkt haben.

Umso versauter, umso mehr Geld

Zu einem späteren Zeitpunkt soll das Mädchen den Familienfreund um 200 Franken gebeten haben. Der Beschuldige forderte das Mädchen als Gegenleistung auf, versaut zu sein und ihn «spitz» zu machen. Gemäss Anklageschrift schrieb er: «Umso versauter du bisch ume so me geld bechunsch.»

Der Mann mit fester Statur, schwarzem Kapuzenpullover und blauer Jeans beteuert vor Gericht seine Unschuld. «Die Textnachrichten sind nicht von mir», sagt er. Er gibt zwar zu, dass er mit dem Mädchen übers Handy in Kontakt stand. «Wir haben ganz normal geschrieben», sagt er. Es sei in den Chats nicht um sexuelle Inhalte gegangen.

Ob er denn jemandem in seinem Haushalt oder auf der Arbeit zutraue, diese Chats von seinem nicht gesperrten Mobiltelefon verschickt zu haben, möchte Gerichtspräsident Beat Ackle vom Angeklagten wissen. «Nein», erwidert dieser. Er vermutet vielmehr, dass sich jemand in sein Handy gehackt habe und diese Nachrichten von extern verschickt habe. «Ich weiss nicht, warum ich solche Texte verschicken sollte. Ich habe eine Freundin und bin glücklich», sagt der Angeklagte.

Strafe von 2021 wird widerrufen

Trotz der beteuerten Unschuld wird der Mann schuldig gemäss Anklageschrift gesprochen. Gemäss Ackle würden natürlich weiterhin theoretische Zweifel an der Schuld bestehen. Da aber nur Leute, die das Mädchen persönlich kennen, für die Art der Chats infrage kommen würden, schliesse er eine Manipulation des Mobiltelefons aus.

Der Mann wird zu 180 Tagessätzen à 110 Franken verurteilt, was einer unbedingten Geldstrafe von 19’800 Franken entspricht. Die bedingt gewährte Strafe, zu welcher der Mann im Jahr 2021 wegen Verschickens von Pornografie an unter 16-Jährige verurteilt wurde, wird widerrufen. Ackle rät dem Angeklagten, in Zukunft endgültig die Finger von sexuellen Online-Kontakten mit Minderjährigen zu lassen.