
Mann soll seine zwei Ex-Frauen beleidigt und gestalkt haben – nun stand er vor Gericht
Es geht nicht um einen Schwerverbrecher. Auch nicht um jemanden, dem eine jahrelange Gefängnisstrafe droht. Und doch ist es die Geschichte von einem Mann und seinen zwei Ex-Frauen, die alle unter der aktuellen Situation leiden. Nun ist das Fass übergelaufen.
Um zu verstehen, wie es so weit kommen konnte, dass sich die drei Parteien diese Woche vor dem Bezirksgericht Laufenburg trafen, muss das Rad der Zeit in die späten 1980er-Jahre zurückgedreht werden. Der Angeklagte und seine damalige Partnerin heiraten. Es folgen ein gemeinsames Haus im oberen Fricktal sowie zwei Kinder.
Die Ehe geht nicht lange gut. «Bis 1993 haben wir als vierköpfige Familie zusammengelebt», sagt die heute 74-Jährige vor Gericht, wo sie als Strafklägerin auftritt. Ihr Ex-Mann ist sich sicher, dass sie es gewesen sei, die ihn nicht nur aus dem gemeinsamen Haus geworfen habe, sondern ihm auch seit 30 Jahren den Kontakt zu seinen Kindern erschwere. Er ist heute 69 Jahre alt, bezog vor der Pension eine IV-Rente und ist gemäss seinem Anwalt seit 25 Jahren in psychiatrischer Behandlung.
Die Beziehung gestaltete sich auch nach der Trennung schwierig. Gemäss den Aussagen der Frau hätte sie seine Besuchsrechte immer eingehalten, auch wenn die Kinder oft nicht gern zu ihm gegangen seien. «Man konnte mit ihm noch nie normal reden. Jeder, der eine andere Meinung hat als er, ist für ihn sein Feind», sagt die Frau. Mittlerweile haben beide Kinder sowie die Enkelkinder keinen Kontakt mehr zu ihm.
Als «Arschloch» und «Schafseckel» beleidigt
Bis heute scheinen die beiden Ex-Eheleute, die im gleichen Dorf leben, keinen Frieden miteinander gefunden zu haben. So wird dem Mann in der Anklageschrift vorgeworfen, er soll 2023 vor dem Haus seiner Ex-Frau aufgetaucht sein und ihr durchs Küchenfenster den Stinkefinger gezeigt haben. Zudem soll er sie über mehrere Monate immer wieder beleidigt haben, mit Ausdrücken wie «Arschloch», «Schafseckel» oder «du huere Häx». Wie in der Verhandlung klar wird, sitzt sein Frust, seine Kinder und Enkelkinder nicht zu sehen, tief. Er ist der Meinung, dass seine Ex-Frau diesen fehlenden Kontakt verursacht habe und nach wie vor befeuere.
Auch seine zweite Ex-Frau ist Teil der Verhandlung. Die Brasilianerin tritt als Zivil- und Strafklägerin auf. Es war 2019, als sie den Angeklagten in Brasilien kennenlernte. Schnell läuteten zwischen der 57-Jährigen und dem Rentner die Hochzeitsglocken. Das Paar zog in die Schweiz.
Doch auch diese Ehe hielt nicht lange. Der Mann sagte vor Gericht, er fühle sich von der Brasilianerin ausgenutzt, sie sei nur des Geldes wegen mit ihm zusammen gewesen – und das, wo er doch alles andere als reich sei. «Auf Portugiesisch telefonierte sie mit ihren Kolleginnen. Diese lästerten über den alten Mann ohne Geld», sagt er.
Den Tagesablauf genau gekannt
2022 kam es zur Trennung. Und damit begann das kontrollierende, nachstellende Verhalten durch den Angeklagten – das wirft ihm zumindest die Anklageschrift vor. Er soll ihr nicht nur immer wieder Chats geschickt haben. Er bestieg auch immer wieder den gleichen Bus, den die Brasilianerin nutzte, um zweimal wöchentlich zur Sprachschule zu fahren. Er soll ihren Tagesablauf genau gekannt haben. Durch das Stalking sei die Brasilianerin in Angst und Schrecken versetzt worden.
«Alles gelogen», findet der Angeklagte. Von seinen beiden Ex-Frauen werde alles um 180 Grad gekehrt und er werde als «Monster» hingestellt. Der Mann ist vor Gericht immer wieder aufbrausend, scheint möglicherweise psychische Defizite zu haben. Diese Vermutung hat nach einer zähen Verhandlung auch das Gericht. Es ordnet ein forensisches, psychologisches Gutachten an. Erst dann könne es ein Urteil fällen.