1000 Franken Busse : Maskenverweigerin schuldig gesprochen
Eine 65-jährige Frau stand kürzlich vor dem Lenzburger Bezirksgericht, da sie sich gegen 100 Franken Busse wegen Einkaufens ohne Gesichtsmaske wehrte. Die Verhandlung musste eigens nach draussen verlegt werden, da Sandra (Name geändert) auch vor Gericht ohne Maske erschien. Inzwischen hat das Gericht ihr das Urteil schriftlich zugestellt.
Sandra war letzten Mai ohne Maske im Staufner Einkaufszentrum Lenzopark gewesen. Vor Gericht machte sie, die keine medizinische Maskendispens hatte, «besondere Gründe» dafür geltend. Diese wollte sie jedoch aus Persönlichkeitsschutzgründen nicht erläutern und nutze auf Gerichtspräsidentin Eva Lüschers Nachfrage ihr Aussageverweigerungsrecht.
Sandra wollte etwa den ersten Artikel des Strafgesetzbuches geltend machen: «Eine Strafe oder Massnahme darf nur wegen einer Tat verhängt werden, die das Gesetz ausdrücklich unter Strafe stellt.» Sandras Idee: Die Covid-19-Verordnung besondere Lage, die unter anderem das Nichttragen von Masken in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen und Betrieben unter Strafe stellt, stehe nicht im Gesetz. Das Urteil wurde nach der Verhandlung vertieft beraten und dann schriftlich eröffnet.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Sandra im Strafbefehl zu einer Busse von 100 Franken und zur Zahlung der Strafbefehlsgebühr von 200 Franken, total 300 Franken, verurteilt. Das Bezirksgericht entschied nun: Sandra wird schuldig gesprochen. Sie muss die 100 Franken Busse bezahlen, ausserdem 300 Franken Anklagegebühr sowie Verfahrenskosten von 630 Franken – total 1030 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.