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Anwohner fühlte sich durch Böller gestört – es kommt zu einer Verfolgungsjagd

In einer Dezembernacht werden in Birmenstorf Böller auf einem Feld gezündet. Ein Anwohner begibt sich mit dem Auto dorthin, die Gruppe macht sich aus dem Staub – der Mann entschliesst sich, die Verfolgung aufzunehmen. Beinahe wäre es zu einem Unfall gekommen.

Vor ziemlich genau einem Jahr, am 28. Dezember 2023, waren nachts vier Kollegen in Birmenstorf gemeinsam unterwegs und zündeten wiederholt Böller. Ein Anwohner störte sich daran und machte sich gegen 3 Uhr auf die Suche nach der Quelle des Lärms. Fündig wurde er auf einem Feld, wo er die verantwortlichen Personen zur Rede stellen wollte. Doch ein damals 20-jähriger im Aargau wohnhafter Deutscher und seine Kollegen stiegen unverzüglich in einen VW Polo und fuhren davon.

Der Mann verfolgte das Fahrzeug, kam zu Beginn aber kaum hinterher, schreibt die Staatsanwaltschaft in einem Strafbefehl. Bei einem Kreisel holte er den VW dann aber ein. Dort bog dieser in die Badenstrasse ein, der Anwohner folgte dem Fahrzeug weiter. Nach rund 50 bis 100 Metern nahm der Beschuldigte im vorausfahrenden Fahrzeug eine Vollbremsung vor – der Verfolger musste nach links auf die Gegenfahrbahn ausweichen, um eine Kollision zu vermeiden.

«Diese Vollbremsung vollzog der Beschuldigte im Wissen um die damit verbundene Unfallgefahr für ihn, seine Fahrzeuginsassen sowie den Strafkläger», schreibt die Staatsanwaltschaft. Er habe dies getan, um den Fahrer hinter sich zu schikanieren. Nach dem Ausweich- und Bremsmanöver kehrte der Mann mit seinem Opel auf die korrekte Fahrspur zurück. Der Beschuldigte, dessen Auto ebenfalls kurz stillstand, beschleunigte seinen VW Polo und fuhr davon.

Fahrer erhebt falsche Anschuldigungen

Der 20-Jährige musste schliesslich bei der Kantonspolizei aussagen. Er gab zu Protokoll, dass ihn der Lenker des anderen Fahrzeugs mit einer überhöhten Geschwindigkeit überholt habe, vor ihn gefahren sei und eine Vollbremsung vollzogen habe. Er sei dabei nach links ausgewichen und habe das Fahrzeug überholt. Anschliessend habe der andere Lenker erneut aufgeholt und habe von rechts in sein Fahrzeug hineinfahren wollen, wobei er seinen Seitenspiegel gestreift habe.

«Diese Aussagen entsprechen nicht der Wahrheit, was dem Beschuldigten bewusst war», heisst es im Strafbefehl, den der 20-Jährige akzeptiert hat. Er wurde deshalb nicht nur wegen Nötigung und brüskem Bremsen beim Hintereinanderfahren bestraft, sondern auch wegen falscher Anschuldigung.

Die Staatsanwaltschaft fällte eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 120 Franken (10’800 Franken) und eine Busse von 2500 Franken aus. Hinzu kommen Strafbefehlsgebühren von 1000 Franken. Der Anwohner, der die Vierergruppe verfolgt hat, könnte sich allerdings auch strafbar gemacht haben – gegen ihn läuft ein separates Verfahren.