
Aargauer Landwirte mussten ihre Tiere einschläfern – Kanton entschädigt betroffene Betriebe
Anfang September 2024 sind im Aargau die ersten Fälle der Blauzungenkrankheit aufgetreten. Seither sind rund 300 Tierhaltungen betroffen. Davon sind fast die Hälfte Rinderbetriebe, gefolgt von Schafhaltungen und einer Ziegenhaltung.
Betriebe, die wegen der Krankheit Verluste verzeichneten, können beim kantonalen Veterinärdienst Gesuche um Entschädigungen einreichen. Bis Ende Februar sind 232 Gesuche eingegangen, wie der Kanton am Mittwoch mitteilt. Betroffen sind zu rund zwei Dritteln Schafe und zu einem Drittel Rinder.
Blauzungenkrankheit – für Tiere lebensgefährlich, für Menschen nicht
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Tierseuche, die von kleinen Mücken (Gnitzen) verbreitet wird. Die Krankheit kann alle Wiederkäuer betreffen, schwere Verläufe treten vor allem bei Schafen und Rindern auf. Diese können im schlimmsten Fall bis zum Tod des Tiers führen. Eine Übertragung zwischen infizierten Tieren kommt nicht vor. Der Erreger ist für Menschen nicht gefährlich. Fleisch und Milchprodukte können daher ohne Bedenken konsumiert werden. In den kälteren Monaten kommt es zu keinen Neuansteckungen, weil die Gnitze kaum aktiv ist. Trotzdem können auch nach Beginn der kälteren Monate neue Seuchenfälle festgestellt werden, weil die Tiere das Virus wochenlang im Blut tragen.
Sobald die Gesuche geprüft wurden, ermitteln Schätzungsexperten des Landwirtschaftlichen Zentrums Liebegg den Wert des Tiers. Sie berücksichtigen dabei Alter, Nutzungsart, Trächtigkeit, Milchleistung und Abstammung des Tiers sowie weitere Faktoren.
Die Gesamthöhe der Entschädigungen für die bis Ende Februar eingereichten Tierverluste beträgt schätzungsweise 140’000 Franken. Davon entfallen gemäss Mitteilung rund 35’000 Franken auf Schafe und 105’000 Franken auf Rindvieh.
Veterinärdienst und Bundesamt empfehlen Impfung
Anfang Oktober 2024, als noch kein Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit in der Schweiz zugelassen war, sprach die AZ mit Hans-Ueli Baumgartner, dem Präsidenten des Aargauer Schafzuchtvereins. Er sagte damals: «Wir brauchen die Impfung jetzt. Wir sind machtlos gegen das Virus.»
Mitte Oktober hat der Bund den Impfstoff zugelassen. Seither darf in der Schweiz gegen die Blauzungenkrankheit geimpft werden. Deshalb empfehlen der kantonale Veterinärdienst und der Bund, dass Halterinnen und Halter von Wiederkäuern ihre Tiere vorsorglich impfen. Die Impfung sei gemäss Mitteilung die effizienteste Massnahme, welche die Tiere vor einer schweren Erkrankung schützt.
Vorgehen bei Verdachtsfällen
Betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter werden angewiesen, umgehend einen Tierarzt zu kontaktieren, wenn sie verdächtige Symptome wie beispielsweise Fieber, Atembeschwerden, eine blau verfärbte Zunge, Entzündungen der Schleimhäute oder Fehlgeburten bei ihren Tieren feststellen.
Die Tierärztin oder der Tierarzt nimmt dann eine Probe und lässt diese in einem Labor testen. Bei einem positiven Befund informiert das Labor den kantonalen Veterinärdienst.(fan)