Brand nach Zaubertrick – Vater kritisiert Gerichtsurteil: «Mein Sohn macht das nicht»
«Mein Sohn macht das nicht», sagt R. Thurner, Vater des nun in letzter Instanz verurteilten Kindes, gegenüber Tele M1. Schliesslich habe der Bub auch über Monate und Jahre immer das Gleiche gesagt.
Das Bundesgericht schreibt in seinem Urteil von einem Zaubertrick mit einer Kerze. Diesen habe sein Sohn im Technorama gesehen und er habe tatsächlich stattgefunden, gibt Thurner zu. Doch für ihn geht das alles zeitlich nicht auf. «Er hat uns den Trick gezeigt und eine Dreiviertelstunde später ist im Kinderzimmer ein Brand ausgebrochen.»
Brandursache nicht abschliessend geklärt
Das Bundesgericht räumt ebenfalls ein, dass die Brandursache durch den Ermittler nicht abschliessend habe geklärt werden können. Einen technischen Defekt schliesst es aber aus. In diesem Punkt widerspricht der Vater. Im Kinderzimmer habe es viele Akkugeräte gehabt.
Das seiner Meinung nach falsche Urteil stütze sich auf eine Äusserung seines Sohnes. «Der Brandermittler wusste von Anfang an, dass eine Kerze im Spiel war, weil es mein Sohn gesagt hat», so Thurner. Mit dieser Aussage habe sich der 11-Jährige zum Sündenbock gemacht und der Brandermittler könnte zu sehr davon beeinflusst worden sein. Man hätte noch mehr nachforschen und genauer aufschreiben müssen, bemängelt die Familie.
Vater muss über 5500 Franken bezahlen
Von der Jugendanwaltschaft gibt es keine weitere Stellungnahme. Sie verweist an das Bundesgericht. Dessen Urteil ist nun abschliessend. Die Entscheide des Zofinger Jugendgerichts und des Aargauer Obergerichts werden bestätigt. Der Vater des Beschuldigten muss 2531 Franken Strafe und Verfahrenskosten von über 3000 Franken zahlen.