20-jähriger Aargauer verkauft Rolex-Fälschungen und wird erwischt
Der 20-Jährige aus der Region Bremgarten war Betreiber eines Instagram-Accounts, über den er öffentlich gefälschte Schweizer Luxusuhren zum Verkauf angeboten hatte. Dabei handelte es sich laut einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft hauptsächlich um Uhren der Marke Rolex. Die Uhren, die via Social Media angeboten wurden, konnten direkt beim 20-Jährigen gekauft und abgeholt werden.
Gefälschte Rolex für 600 Franken
Mithilfe eines verdeckten Ermittlers konnte die Kantonspolizei Aargau den jungen Mann im vergangenen September auf frischer Tat beim Verkauf einer gefälschten Rolex-Uhr ertappen, wie dem Strafbefehl zu entnehmen ist. Beim Plagiat handelte es sich um eine «Oyster Perpetual Datejust», die neu und als Original mehrere Tausend Franken kostet. Der verdeckte Ermittler der Aargauer Kantonspolizei nahm mit dem Uhrenverkäufer Kontakt auf und traf sich mit ihm auf einem Parkplatz einer Sportanlage, um dort die gefälschte Rolex für lediglich 600 Franken zu erwerben. Kurz nach dem Kauf wurde der Verkäufer der Replika-Uhr an Ort und Stelle verhaftet.
Bei der anschliessenden Durchsuchung seines Wohnorts fand die Polizei zahlreiche weitere gefälschte Rolex-Uhren. Darunter waren diverse Ausführungen des Modells «Rolex Oyster Perpetual» in verschiedenen Ausführungen und Farben. Zusätzlich fand die Polizei bei der Durchsuchung auch Garantiekarten-Etuis mit Garantiezertifikaten und Garantiekarten sowie handschriftliche Notizen zu den Geschäften des 20-Jährigen.
Beschuldigter täuschte Käufer wissentlich
In den nachfolgenden Ermittlungen konnte festgestellt werden, dass der Beschuldigte die gefundenen Uhren mehrere Tage respektive Wochen zuvor in die Schweiz gebracht und bei sich zu Hause gelagert hatte. Mit dem Verkauf der Plagiat-Rolex, die er dem verdeckten Ermittler angeboten hatte, machte er sich laut Strafbefehl der wissentlichen und willentlichen Täuschung schuldig, da er den Käufer im Glauben liess, es handle sich um ein Original von Rolex.
Der 20-jährige Aargauer wurde er zu einer Busse in der Höhe von 3500 Franken so wie einer Strafgebühr (1300 Franken) und zur Übernahme der Polizeikosten (300 Franken) verdonnert. Ausserdem brummte ihm das Gericht eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 90 Franken auf – diese wurde allerdings bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von drei Jahren. Die gefälschten Uhren wurden alle zerstört.
Entschädigung für Rolex fällt knapp aus
Die Rolex AG forderte im Prozess als Zivil- und Strafklägerin zudem eine Entschädigung von über 6000 Franken vom 20-Jährigen. Dies entspricht den Kosten des Rolex-Anwalts bei einem Stundenansatz von 480 Franken. Das Gericht war jedoch der Auffassung, dass dieser Ansatz für den vorliegenden Fall viel zu hoch ist. Denn gemäss Dekret über die Entschädigung von Anwälten bemisst sich der Stundenansatz eines Anwalts nach Bedeutung und Schwierigkeit des Falles zwischen 180 und 250 Franken. Für den Fall rund um den 20-jährigen Uhrenbetrüger erachtete das Gericht einen Stundenansatz von 180 Franken – also das Minimum – als angemessen, weil es sich laut Strafbefehl um «einen sehr einfachen Fall» handelte. Mit einem geschätzten Aufwand für den Rolex-Anwalt von circa vier Stunden erhielt der Schweizer Hersteller von Luxusuhren schliesslich eine Entschädigung von gerade mal knapp 700 Franken. Dieser Betrag muss der 20-jährige Aargauer nun an die Rolex AG zahlen. (ova/umt)