Velofahrer macht nach Unfall falsche Angaben – doch das Opfer entdeckt ihn in der Zeitung
Im Juni 2022 kam es in Bremgarten an der Promenadenstrasse bei der Verzweigung Fliederweg zu einem Unfall. Ein Velofahrer wollte nach links abbiegen, achtete dabei aber nicht genügend auf den Verkehr. So stiess er mit Renate Brem zusammen, die mit ihrem E-Bike unterwegs war. Beide kamen zu Fall und verletzten sich beim Sturz leicht, und an den Fahrrädern entstand ein Sachschaden.
Nach dem Unfall fragte Brem den Mann nach seinen Personalien und Telefonnummer. Doch die Angaben, die er ihr machte, waren falsch, wie sich später herausstellte. «Ich finde das geht nicht, das ist so unanständig», erklärte Brem damals gegenüber Tele M1. «Man hätte das doch einfach lösen können.» Und auch Bernhard Graser, Mediensprecher der Kantonspolizei, erklärte damals: «Hätte er die Personalien hinterlassen, hätten die beiden das bestenfalls untereinander regeln können – jetzt droht ihm ein Strafverfahren.»
Renate Brem meldete den Unfall der Polizei. Und sie machte einen Aufruf auf Facebook mit einer Personenbeschreibung und einem Foto, wobei sie den Beschuldigten verpixelte – zu sehen war jedoch das Velo. Mehrere Leute meldeten sich mit Hinweisen bei ihr, doch der Unfallverursacher konnte nicht gefunden werden.
Ein Zeitungsartikel liefert den entscheidenden Hinweis
«Einen Monat lang ging dann gar nichts», erzählt Brem der AZ. Sie sei noch ein paar Mal zum Spielplatz gegangen, wo sich der Unfall zugetragen hatte, in der Hoffnung, sie treffe den Mann dort an – ohne Erfolg. Anfang August prüfte sie dann, aus ganz anderen Gründen, den Spamordner ihres E-Mail-Postfachs und fand dort eine Nachricht. Ein Velomechaniker wies sie auf einen Artikel hin, der im «Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern» erschienen war.
Brem erkannte den Mann sofort: «Gleiches Velo, gleicher Helm, ich war mir sicher, dass er es ist.» Sie habe die entsprechenden Informationen an die Polizei weitergeleitet, erzählt Brem. Diese habe mit dem Mann, der da in der Zeitung porträtiert wurde, Kontakt aufgenommen. «Ich war sehr froh, ihn gefunden zu haben.»
Der heute 67-jährige Rentner wurde nun von der Staatsanwaltschaft nun mittels Strafbefehl wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung und Führerflucht nach einem Verkehrsunfall mit Verletzten zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 140 Franken verurteilt. Hinzu kommt eine Busse von 700 Franken, Strafbefehlsgebühren von 600 Franken und Polizeikosten von 310 Franken; er muss also insgesamt 1610 Franken bezahlen.