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Wegen Handy-Porno aufgeflogen: Mann raste innerorts mit 102 km/h und filmte dabei

Ein 22-jähriger Schweizer stand wegen diverser Vergehen vor dem Bezirksgericht Brugg. Die meisten Delikte beging er beim Autofahren, aber auch ein pornografisches Video auf Facebook führte zu einer Anzeige.

«Ich habe es zu 100 Prozent verdient, dass ich den Führerschein nicht mehr besitze», zeigte sich der Angeklagte diese Woche im abgekürzten Verfahren vor dem Bezirksgericht Brugg reumütig. Der 22-Jährige stand wegen mehrfachen Fahrens in fahrunfähigem Zustand, mehrfacher Verletzung der Verkehrsregeln, Vergehen gegen das Gewässerschutzgesetz und Pornografie vor Gericht.

Im Januar 2021 um 2 Uhr morgens fuhr der Beschuldigte in Brugg innerorts auf der Zurzacherstrasse mit einer Geschwindigkeit von 102 km/h in Richtung Stilli. Dabei filmte er den Tachometer mit seinem Handy. Nur vier Tage später war er erneut im Geschwindigkeitsrausch und fuhr ausserorts 120 km/h anstatt der erlaubten 80 km/h.

Im Speicher seines Facebook-Profils hatte der Angeklagte ein Video, das drei unter 16-Jährige bei sexuellen Handlungen zeigte. Bei der deshalb folgenden Untersuchung seines Handys wurde entdeckt, dass er beim Rasen seinen Tachometer gefilmt hatte.

Auto geriet von der Fahrbahn ab und überschlug sich

Auch zwei Unfälle hatte der junge Mann schon. Im November 2020 kollidierte er mit einem Metallpfosten. Er habe gedacht, er habe ein Reh gesehen und diesem ausweichen wollen, erklärte der Angeklagte, der an jenem Abend eine Alkoholisierung von 0,71 mg/l aufwies.

Das abgekürzte Verfahren fand am Bezirksgericht in Brugg statt.
Bild: Janine Müller

Dramatischer wurde es einige Monate später, als er mit 1,87 Promille von der Fahrbahn abkam und ins Schleudern geriet, worauf das Auto mit einem Zaun kollidierte und sich überschlug. Bei dem Unfall lief Treibstoff aus und versickerte, was dem Mann zusätzlich eine Anzeige wegen Vergehens gegen das Gewässerschutzgesetz einbrachte.

Zwischenfall bei einem Notar

Wo er denn aktuell in seinem Leben stehe, wollte Gerichtspräsidentin Gabriele Kerkhoven vom Beschuldigten wissen. Dieser antwortete, er habe einen Alkoholentzug gemacht, der zuerst sehr gut verlaufen sei. Aber dann sei er leichtsinnig geworden und habe einen Rückfall gehabt, weshalb er sich in Kürze erneut in eine Entzugsklinik begeben werde. Der Eintrittstermin stehe bereits.

Auch einen Zwischenfall erwähnte er. Als das Gericht nachfragte, stellte sich heraus, dass es bei einem Notar zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit einem Familienmitglied gekommen war.

Arbeitsversuch scheiterte nach zwei Tagen

Gefragt nach seinen Zukunftsplänen, antwortete der Beschuldigte, er würde gerne eine Ausbildung machen. Doch der letzte Versuch, in der Arbeitswelt Fuss zu fassen, scheiterte nach zwei Tagen. Er sei vom Alkohol körperlich zu kaputt gewesen, erklärte der Angeklagte. Zurzeit lebt er bei seinen Eltern und wird auch von diesen finanziert. Er sagte:

«Ich hätte gerne ein 08/15-Leben.»

Das Gericht sprach den Schweizer in allen Anklagepunkten schuldig. Er wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten mit einer Probezeit von 3 Jahren verurteilt. Zudem erhielt er eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Franken mit einer ebenfalls dreijährigen Probezeit sowie eine Busse von 1700 Franken, die bei Nichtbezahlen in eine Ersatzfreiheitsstrafe von 57 Tagen umgewandelt wird. Ausserdem muss er die Gerichtskosten zurückzahlen, sobald es seine wirtschaftliche Situation erlaubt.