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Nach Grosseinsatz mit Bombenroboter: Darum sollten verdächtige Gegenstände immer gemeldet werden

Der Bahnhof Brugg ist am Dienstag gesperrt worden. Grund dafür war ein verdächtiger Gegenstand. Die Polizei erklärt, warum man solche immer melden sollte und weshalb der Bombenroboter aus Zürich aufgeboten worden ist.

Es ist Dienstagnachmittag, als der Bahnhof in Brugg gesperrt wird. Eine Person hatte der Polizei einen verdächtigen Gegenstand gemeldet. Diese ist in der Folge ausgerückt. Auch Spezialisten vom forensischen Institut in Zürich waren mit einem Bombenroboter vor Ort.


Deborah Bläuer

Deborah Bläuer

Deborah Bläuer

Deborah Bläuer

Dass die Spezialisten aus Zürich anreisen, ist im Aargau nichts Neues: Bereits im April dieses Jahres sind sie ausgerückt – nach Aarau. Dies, weil eine Person in der Pelzgasse ein verdächtiges Paket bekommen hatte. Rund eine Stunde war der Roboter hier im Einsatz, bevor die Polizei Entwarnung geben konnte.

Im September 2021 wurden Bombenroboter und Röntgengerät zum Aarauer Schachen bestellt, weil sich im Stritengässli ein verdächtiges Paket an einer Hauswand befunden hatte. Das Paket konnte geröntgt werden. Wie sich dabei herausstellte, handelte es sich um eine Batterie.

Bild des Polizeieinsatzes im April 2022 in der Aarauer Altstadt.
Nadja Rohner

Kommunikationschefin der Polizei: Deshalb müssen wir vorgängig evakuieren

Auch in Brugg dauerte der Einsatz länger und der Bahnhof war während mehrerer Stunden gesperrt. Spezialisierte Mitarbeiter der Kriminaltechnik befanden, dass man eine Gefahr nicht ausschliessen könne und haben deshalb auf den Einsatz des Bombenroboters zählen wollen. Wie Tele M1 in seiner Sendung Aktuell berichtet, handelte es sich um einen Akku mit einem Klebestreifen. Bevor der Roboter eingesetzt worden sei, habe bereits ein Sprengstoffspürhund der SBB keine Gefahr feststellen können.

Sind solche, durchaus kostenintensive, Einsätze also gerechtfertigt? Corina Winkler, Medienchefin der Aargauer Kantonspolizei, sagt: «Wenn man sich vorstellt, was passieren könnte, wenn der Gegenstand eben doch gefährlich ist, dann ist der Schaden möglicherweise riesig.» Dann reiche es eben nicht mehr, später zu entscheiden, ob man ein Gebiet evakuieren soll oder nicht. «Deshalb müssen wir das vorgängig machen.»

Drohen rechtliche Konsequenzen wegen Fehlalarm?

Wem der Akku in der Bahnhofunterführung gehört, ist noch Gegenstand der Ermittlungen. Allerdings interessiert auch noch eine andere Frage: Muss die Person, die den Gegenstand der Polizei gemeldet hat, mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, weil es sich um einen Fehlalarm gehandelt hat?

Nein, heisst es von der Polizei auf Anfrage. Bei einem Verdacht sei es immer besser, die Polizei zu alarmieren. Dabei steht nie die Thematik, ob es nun ein Fehlalarm war oder nicht im Vordergrund, wenn tatsächlich ein Gegenstand herumliegt, der verdächtig erscheine.