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67-Jähriger entführte einen Kollegen im Lieferwagen – nun muss er in stationäre Therapie

Mit Messer, Hammer und Storenband ausgerüstet, klingelte ein älterer Mann mitten in der Nacht bei einem Kollegen und entführte diesen in einem Lieferwagen. Der Entführer kam mit dem Opfer allerdings nicht weit. Das Gericht ordnete für den Mann eine stationäre therapeutische Massnahme an – was dieser nun bis vor Bundesgericht weiterzog.

Die Anklageschrift liest sich wie ein Krimi. Schauplatz ist ein beschauliches Fricktaler Dorf. Da klingelt mitten in der Nacht ein Mann an der Türe seines Kollegen – unter anderem mit Messer und Hammer ausgerüstet. Der Mann entführt seinen Kollegen unter Androhung von übler Gewalt im Laderaum eines Lieferwagens. Der Entführte aber kann noch während der Fahrt auf der Autobahn den Notruf wählen und wird kurze Zeit später von Beamten des Zolls befreit und in Sicherheit gebracht.

Mit dem Fall befasste sich im Frühjahr 2023 bereits das Laufenburger Bezirksgericht.Dort gab der Angeklagte Einblick in seine krude Gedankenwelt. Der Kollege nämlich habe sein Smartphone «CIA-abhörsicher» machen sollen – habe dieses aber gehackt und einen Virus darauf installiert. «Diese Telefongeschichte wollte ich klären», sagte der damals 67-Jährige.

Gutachterin attestiert ihm bipolare Störung

Bei der Entführung soll er seinem Kollegen unter anderem gedroht haben, ihn «im Auftrag eines 1000 Jahre alten Gerichts zu einem Richtbaum zu bringen, um ihn dort zu richten». Das stritt der Mann bei der Befragung vor Bezirksgericht nicht ab. Er sagte aber: «Das mit dem Richtbaum war eine Spinnerei, die ich aufgebaut habe.»

So oder so: Dass der Mann eine Therapie benötigt, stand für eine Gutachterin ohne Zweifel fest. Sie attestierte dem Mann eine bipolare Störung. Die Entführung habe in einer manischen Episode stattgefunden. Seine Steuerungsfähigkeit sei in diesem Moment schwer eingeschränkt gewesen.

Das Bezirksgericht verurteilte den Mann in der Folge wegen Entführung und Drohung zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten, wobei der Vollzug zugunsten einer ambulanten psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlung mit einleitender stationärer Behandlung aufgeschoben wurde. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg beschloss das Bezirksgericht dann im Herbst 2023, dass anstatt deren neu eine stationäre therapeutische Massnahme angeordnet wird.

Mann wehrt sich gegen stationäre Massnahme

Das geht aus einem nun veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor. Der Verurteilte nämlich wehrte sich zunächst mit einer Beschwerde vor Obergericht gegen die stationäre therapeutische Massnahme. Als dieses den Beschluss bekräftigte, wandte er sich an das Bundesgericht. Umsonst.

Aus der Beschwerde ergäbe sich nicht, was an den vorinstanzlichen Erwägungen fehlerhaft sein sollte, heisst es im Urteil. «Soweit sich die teilweise schwer nachvollziehbaren Äusserungen des Beschwerdeführers überhaupt auf den vorliegenden Verfahrensgegenstand beziehen, setzt er sich mit keinem Wort mit den Erwägungen der Vorinstanz auseinander», schreibt das Bundesgericht.

Auch dass das Obergericht bei den Feststellungen in Willkür verfallen wäre oder beim Sachverhalt gegen das Recht verstossen hätte, «tut er nicht dar und ist auch nicht ersichtlich», heisst es weiter. Der Begründungsmangel der Beschwerde sei «offensichtlich». Das Bundesgericht tritt entsprechend nicht auf die Beschwerde ein. «Ausnahmsweise» würden keine Gerichtskosten erhoben.

7B_277/2024