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Häusliche Gewalt: Aargauer Staatsanwaltschaft muss die DNA-Probe eines Verdächtigen zerstören
Ein Mann ist wegen Nötigung und Drohung gegen seine Partnerin angeklagt, die in einer Zwangsheirat mit ihm gewesen sein soll. Präventiv hat die Staatsanwaltschaft eine DNA-Probe angeordnet, um weiteren Gewaltakten vorzubeugen. Zu Unrecht, findet nun das Bundesgericht.
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