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Schuldenberg, drei Verwarnungen vom Migrationsamt: Serbe aus dem Aargau muss die Schweiz nach 33 Jahren verlassen

Mit 15 Jahren kam er in die Schweiz, im Alter von 49 muss er nun ausreisen: Ein serbischer Staatsbürger verliert einen langen Kampf vor dem Bundesgericht endgültig. Lang ist die Liste seiner Rechtsbrüche.

Ein 49-jähriger Serbe aus dem Kanton Aargau hat mehr als zwei Drittel seines Lebens in der Schweiz verbracht: Trotzdem muss er nun das Land verlassen. Er hat vor dem Bundesgericht einen langen Kampf gegen das Aargauer Migrationsamt verloren.

In die Schweiz kam er als 15-Jähriger im Juli 1990, im Jahr nach der Wende in Deutschland. Im Rahmen des Familiennachzugs reiste er in die Schweiz ein und erhielt die Aufenthaltsgenehmigung. Zweimal heiratete er eine Landsfrau. Beide Ehen gingen in die Brüche. Zumindest die zweite Frau zog mit dem gemeinsamen Sohn zurück in die Heimat.

Bereits 1998 und 2000 verwarnte die damalige Aargauer Fremdenpolizei den Serben, beim zweiten Mal ging ein Urteil wegen mehrfachen Betrugs samt bedingter Freiheitsstrafe von 14 Tagen voraus. 2015 folgte die dritte Verwarnung, diesmal ausgesprochen vom Aargauer Migrationsamt, das die Fremdenpolizei abgelöst hatte. Als Gründe nannte es seine Straffälligkeit und Verschuldung. Das Amt drohte mit dem Widerruf der Aufenthaltsbewilligung und der Wegweisung.

Sechs Jahre später, im Juni 2021, verlängerte es seine Aufenthaltsbewilligung nicht mehr. Der Serbe wehrte sich vergeblich durch mehrere Instanzen, ehe er nun mit einer Beschwerde auch vor dem Bundesgericht abgeblitzt ist.

Hohe Schulden, diverse Gesetzesverstösse

Die Liste seiner Strafen ist lang, der Schuldenberg hoch: Er beläuft sich auf rund 282’000 Franken. Dazu kommen laufende Pfändungen und offene Betreibungen von 44’000 Franken. Von 2016 bis 2020 lag sein steuerbares Einkommen zwischen 48’000 und 57’600 Franken. Von 1995 bis 2017 wurde 32 Mal verurteilt, meist wegen Verstössen gegen das Ausländer- und Strassenverkehrsgesetz sowie das Betreibungsrecht, wie aus den Urteilen von Bundes- und Obergericht hervorgeht.

Vor Bundesgericht argumentierte der Anwalt des Serben damit, dass in seinem Fall die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt sei. Denn es liege kein Grund vor, der die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung rechtfertige. Diese sei zudem unverhältnismässig, weil sein privates das öffentliche Interesse überwiege.

Das Bundesgericht kommt bei seiner Interessenabwägung dagegen zu einem anderen Schluss. Es anerkennt zwar, trotz gewisser Integrationsdefizite, eine enge Beziehung des Serben zur Schweiz. Aufgrund der langen Aufenthaltsdauer spricht es auch von einem grossen privaten Interesse am Verbleib in der Schweiz.

Allerdings reduziere sich dies mit Blick auf die nur teilweise gelungene Integration des 49-Jährigen in der Schweiz. Der Richter und die zwei Richterinnen des Bundesgerichts werfen ihm vor, seine Verschuldung nicht rechtfertigen zu können und auf die Verwarnung des Migrationsamtes nur ungenügend reagiert zu haben. Deshalb bestehe «keinerlei Gewähr» dafür, dass sich an seinem Verhalten etwas ändern würde. Das öffentliche Interesse für das Ende seines Aufenthalts überwiege deshalb das private Interesse am Verbleib in der Schweiz .

Urteil:2C_213/2023