Bundesrat gibt Hilfszahlungen in den Nahen Osten frei – vertagt aber Entscheid zum Palästinenserhilfswerk UNRWA
Rund 20 Millionen Franken soll das UNO-Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge 2024 von der Schweiz erhalten – wie jedes Jahr. So war es geplant. Doch wegen schwerer Vorwürfe gegen die UNRWA wurde das Geld wurde bisher nicht überwiesen.
Am Mittwoch hat der Bundesrat über die Auszahlung des Schweizer Beitrags an die UNRWA beraten – und den Entscheid vertagt. Er werde zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, teilte er mit.
Die UNRWA war nach dem Hamas-Massaker vom 7. Oktober massiv in die Kritik geraten. Israel warf unter anderem zwölf Mitarbeitern der UNRWA vor, am Hamas-Massaker beteiligt gewesen zu sein. Mehrere Länder sistierten daraufhin ihre Auszahlungen.
Anfang Woche hatte eine von der UNO eingesetzte internationale Expertenkommission einen Bericht dazu vorgelegt. Demnach hat Israel für manche der Behauptungen nie Beweise vorgelegt. Gleichzeitig stellten die Experten aber Verbesserungsbedarf bei der Einhaltung der Neutralität fest.
Der Bundesrat werde den Bericht nun im Detail studieren, kündigte er am Mittwoch an. Einen Entscheid zu UNRWA werde er «anschliessend auf der Grundlage einer Gesamtbeurteilung fällen».
Druck aus dem Parlament
Das Parlament hat sich zuletzt der UNRWA gegenüber sehr kritisch gezeigt. Bei der Budgetdebatte im vergangenen Dezember sprach sich der Nationalrat drei Mal dafür aus, die 20 Millionen Franken vollständig zu streichen. Der Ständerat wehrte sich jedoch dagegen.
Am Ende obsiegte ein Kompromissvorschlag: Das Parlament hat den Beitrag für humanitäre Hilfe um 10 Millionen Franken gekürzt. Es ist jedoch dem EDA überlassen, ob es diese Summe beim UNRWA oder anderswo einsparen will. Zusätzlich legte das Parlament fest, dass die humanitären Gelder für den Nahen Osten nur in Tranchen und erst nach Konsultation der beiden Aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments überwiesen werden dürfen.
Das will der Bundesrat nun tun: Er hat am Mittwoch entschieden, dass 56,2 Millionen Franken des humanitären Kredits Naher Osten freigegeben werden sollen. Die Aussenpolitischen Kommissionen sollen dazu konsultiert werden.
Diese Gelder sind laut Aussendepartement für Organisationen aus der Schweiz wie beispielsweise das Schweizerische Rote Kreuz, die Fondation Terre des Hommes und Caritas vorgesehen sowie für das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, Organisationen der Vereinten Nationen sowie internationale und vereinzelt lokale Nichtregierungsorganisationen.